Geoblocking-Verbot soll Schweizer Kund:innen diskriminierungsfrei einkaufen lassen

Bereits Anfang des Jahres trat ein Gesetz in Kraft, über das sich viele Schweizer:innen gefreut haben dürften, das aber insbesondere international tätigen Händler:innen Kopfzerbrechen bereitet: Das Geoblocking-Verbot, für das sich insbesondere Schweizer Verbraucherschützer:innen stark gemacht hatten, besagt, dass Shops Schweizer Kund:innen nicht mehr auf spezielle ch-Shops mit höheren Preisen umleiten dürfen, wenn sie prinzipiell auch in die Schweiz liefern.
Doch es gibt ein paar Ausnahmen: Das betrifft zum einen Dienstleistungen im Banking- und Finance-Bereich, die sich nur an bestimmte Bürger:innen im jeweiligen Land richten, aber auch Streamingdienste, bei denen Inhalte verwendet werden, für die die Lizenzierung nur in einem bestimmten Land vergeben wurde. Und auch einige Angebote bei Verkehrsunternehmen fallen hierunter. Noch nicht klar ist, wie hierbei mit unterschiedlichen Preisen bei PDF-Ausgaben von Büchern und Zeitschriften zu verfahren ist, das werden aber Gerichte in absehbarer Zeit klären.
Für Webshops bedeutet das, dass sie einige Regeln beachten müssen. Etwa dürfen Shopbetreiber:innen die Kund:innen nicht mehr aus dem deutschen/EU-Shop ausschließen oder automatisch ohne deren Zustimmung auf einen Schweizer Shop weiterleiten, und Käufer:innen mit Schweizer Hintergrund dürfen grundsätzlich nicht mehr bei den Preisen oder Zahlungsmitteln diskriminiert werden. Wenn ein Shop an Schweizer Kund:innen liefert, muss er das zu denselben Preisen über beide Websites tun. Es reicht aber umgekehrt aus, wenn er an Schweizer Kund:innen mit deutscher Adresse liefert.
Lieferungen in die Schweiz werden nicht immer billiger
Für die Schweizer Kundschaft ist das also erst einmal nur vordergründig eine gute Nachricht, weil es noch immer etliche Verstöße gibt, wie Schweizer TV-Formate thematisieren. Kund:innen, die Ungleichbehandlung feststellen, können diese allerdings nur auf dem Klageweg klären lassen – oder die Schweizer Wettbewerbskommission aufmerksam machen. Denn noch immer umgehen viele Shopbetreiber das neue Gesetz – zum Unmut der Schweizer Bevölkerung.
Onlinehändler:innen, die mit Schweizer Kundschaft zu tun haben, sollten daher die Shops entsprechend anpassen und vor allen Dingen auf Geoblocking (insbesondere ohne Vorwarnung und unabänderbar) verzichten. Weiterhin erlaubt bleibt es aber, Kund:innen anhand der Schweizer IP zu erkennen und diese auf den einheimischen Shop hinzuweisen. Außerdem bleibt es weiterhin gestattet, die höheren Versandgebühren, die insbesondere aus dem (deutschen) Ausland anfallen, an die Kund:innen weiterzureichen.