Gesetzesänderungen 2019: Das wird wichtig

Wie jedes Jahr stehen uns auch 2019 einige Gesetzesänderungen bevor, die unseren Arbeitsalltag mehr oder weniger stark beeinflussen. Wir haben für euch zusammengefasst, was ab 1. Januar auf euch zukommt.
Verpackungsgesetz für Online-Händler
Vor allem Online-Händler, aber auch Hersteller und Vertriebe von Private Labels, müssen sich ab 1. Januar 2019 an das neue Verpackungsgesetz halten. So müssen sich Versandhändler unter anderem bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister anmelden und dort jährlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben, die alle in diesem Jahr erstmalig in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen auflistet.
Mehr Infos und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Online-Händler findet ihr in unserem Leitfaden zum Verpackungsgesetz.
Brückenteilzeit
Mit der Brückenteilzeit bekommen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit befristet auf ein bis fünf Jahre zu verringern und danach wieder Vollzeit einzusteigen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens sechs Monate beschäftigt sind und nicht schon vor 2019 in Teilzeit waren. Die neue Regelung soll vor allem denen dienen, die wegen Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen in der „Teilzeitfalle” stecken. Ihnen soll eine Rückkehr zur Vollzeit ermöglicht werden. Ausgenommen von der Neuregelung sind Unternehmen mit weniger als 45 Mitarbeitern.
Qualifizierungschancengesetz – Mehr Zuschüsse für Fortbildungen
Um Arbeitnehmer besser auf den digitalen Wandel vorzubereiten, soll ab Anfang 2019 das Qualifizierungschancengesetz gelten. Künftig sollen Weiterbildungen für Beschäftige besser gefördert werden, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. So übernimmt das Arbeitsamt die Weiterbildungskosten bei Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern zu 100 Prozent und bei größeren Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten zu 50 Prozent.
Neue Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen
Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Pauschbeträge bei Dienstreisen ins Ausland:
- Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag: 40 Euro
- für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertag: 27 Euro
- Übernachtungskosten: 108 EUR
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Ab 2019 wird die Mindestbemessungsgrundlage bei der Krankenversicherung für Selbstständige gesenkt. Als fiktives Mindesteinkommen werden künftig nur noch 1.083,33 Euro monatlich angesetzt, so dass Selbstständige mit geringem Einkommen entlastet werden. Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung beträgt dann nur noch rund 171 Euro im Monat.
Steuervorteile für privat genutzt E-Dienstwagen
Wer einen Hybrid- oder Elektrodienstwagen hat und auch privat nutzt, muss ab 1. Januar 2019 nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bisher war es ein Prozent. Diese Regelung gilt für alle Dienstfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft werden.
Steuerfreiheit für Dienstfahrräder
Vom Arbeitgeber gestellte und auch privat genutzt Dienstfahrräder sind ab Januar 2019 steuerfrei. Bisher mussten sie bei Privatgebrauch mit einem Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Sonstige gesetzliche Neuerungen 2019
- Ab 1. Januar 2019 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde.
- Der Beitrag zu Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar 2019 auf 3,05 Prozent und für Kinderlose auf 3,3 Prozent.
- Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf je 204 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 235 Euro.
Bin interessiert an Informationen