Anzeige
Anzeige
News

Streit um Facebook-Gesichtserkennung: Meta zahlt 1,4 Milliarden Dollar an Texas

Meta zahlt die Rekordsumme von 1,4 Milliarden US-Dollar an Texas, um den Streit um eine Gesichtserkennungsfunktion beizulegen. Warum das für die Facebook-Mutter auch eine gute Nachricht ist.

Von Jörn Brien
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Meta-Chef Mark Zuckerberg: Streit um Gesichtserkennung beigelegt. (Foto: Shutterstock/Rokas Tenys)

Gute zehn Jahre lang, bis Ende 2021, hatte Facebook eine mit „Tag Suggestions“ eine Funktion im Angebot, bei der Facebook-Freund:innen in hochgeladenen Fotos von Nutzer:innen automatisch markiert wurden.

Anzeige
Anzeige

Biometrische Daten ohne Genehmigung erhoben?

Der Vorwurf: Facebook habe dafür biometrische Daten erhoben. An diese sei der Social-Media-Konzern gelangt, indem per Gesichtserkennungssoftware Fotos und Videos von Nutzer:innen untersucht worden seien.

Und das alles ohne Einwilligung – das Einholen einer Genehmigung ist im US-Bundesstaat Texas aber per Gesetz vorgeschrieben. Insgesamt sollen die biometrischen Daten von Millionen von Texaner:innen widerrechtlich erfasst und verwendet worden sein.

Anzeige
Anzeige

Texas verklagte Meta 2022

Daher hatte Texas – in Form des Generalstaatsanwalts Ken Paxton – im Jahr 2022 Klage gegen Facebook-Mutter Meta erhoben. Laut Paxton habe Meta für die umstrittene Funktion Gesichtsmerkmale sowohl von Mitgliedern der Plattform als auch von abgebildeten Nicht-Nutzer:innen erfasst.

Im Fall einer erfolgreichen Klage hätte die Strafe sich theoretisch auf einige Hundert Milliarden Dollar belaufen können, wenn alle Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft berücksichtigt worden wären.

Anzeige
Anzeige

Meta zahlt 1,4 Milliarden Dollar

Insofern ist Facebook-Mutter Meta bei der jetzt bekanntgewordenen Einigung noch glimpflich davon gekommen. 1,4 Milliarden Dollar wird Meta im Rahmen eines Vergleichs an Texas zahlen – Rekord. Laut Jurist:innen ist das die größte Summe, die ein US-Bundesstaat jemals erhalten.

Zur Einordnung: Im Jahr 2020 hatte Facebook eine ähnliche Klage in Illinois mit der Zahlung von 650 Millionen Dollar beigelegt.

Anzeige
Anzeige

Meta will in Texas investieren

Meta erklärte gegenüber CNBC, dass sich der Konzern freue, „diese Angelegenheit klären zu können“.

Die Social-Media-Evolution Quelle: (Foto: Luiza Kamalova / Shutterstock)

Jetzt freue man sich darauf, „künftige Gelegenheiten zur Vertiefung unserer Geschäftsinvestitionen in Texas zu prüfen“. So könne man sich die Entwicklung von Rechenzentren vorstellen.

Auch Google im Visier von Texas

Texas könnte durch den milliardenschweren Vergleich also gleich doppelt gewinnen. Und Meta ist nicht der einzige Tech-Konzern, den Texas wegen der möglichen Verletzung von Gesetzen zur Erhebung biometrischer Daten im Fokus hat, wie Spiegel Online schreibt. Auch Alphabet-Tochter Google muss sich wegen dieses Vorwurfs in Texas vor Gericht verantworten.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige