DIN 18220: Deutscher Glasfaserausbau soll wegen 135,80 Euro stocken

Jeder Haushalt soll bis 2030 einen Glasfaseranschluss haben. (Foto: Shutterstock/alphaspirit.it)
Es klingt auf den ersten Blick nach Effekthascherei. Der Branchenverband ANGA (Arbeitsgemeinschaft für Betrieb und Nutzung von Gemeinschaftsantennen- und ‑verteileranlagen) beklagt den Umstand, dass eine neue DIN, die neue Verfahren für die Verlegung von Glasfaser im öffentlichen Raum regelt, nur kostenpflichtig zugänglich ist.
Die im Sommer veröffentlichte DIN 18220 müsse für Bauämter in allen Zuständigkeitsbereichen in Deutschland kostenlos zugänglich sein, fordert der Verband in einer Erklärung und bietet zugleich an, den ersten 100 Baubehörden, die sich bei ihm melden, die Kosten zu erstatten.
Die DIN, die wie die meisten Normen des Deutschen Instituts für Normung (abgekürzt DIN) kostenpflichtig verfügbar ist, regelt alternative Verlegemethoden wie Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren. Die vereinfachen den Glasfaserausbau, weil sie im Gegensatz zum konventionellen Tiefbau das Ziehen von Schlitzen und Leitungsgräben für Leerrohre oder Glasfaserkabel definiert und damit auch ermöglicht. So können kürzere Bauzeiten und niedrigere Baukosten gewährleistet werden, was im Zuge der Gigabitstrategie der Bundesregierung unabdingbar ist.
Immerhin soll bis 2030 jeder Haushalt in Deutschland an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Bislang aber fehlten verbindliche Vorgaben, was zu Problemen bei den örtlichen Genehmigungsverfahren und letztlich auch bei der Bauausführung geführt habe, wie Computerbase berichtet.
Der Branchenverband sieht daher die neue Norm als wegweisend an und befürchtet, dass der kommunale Finanzmangel Bauämter davon abhalten könnte, die Norm für 135,80 Euro als PDF oder für 164 Euro als gedrucktes Exemplar zu erwerben. Nachhaltig vernünftig erscheint die Befürchtung indes nicht, da Behörden in Deutschland generell den gesetzlichen Regelungen unterworfen sind. Und im Falle des Glasfaserausbaus verweist der Paragraf 126 des Telekommunikationsgesetzes auf die DIN als anerkannte Regel der Technik.
„Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass jedes Amt sie gesondert kaufen muss und nicht weitergeben darf – zum Beispiel noch nicht einmal zwischen den Bezirken innerhalb der Stadt Berlin“, schreibt ANGA-Sprecherin Corinna Keim in einer E-Mail an t3n.
Tatsächlich ist der kostenlose Zugang zu wichtigen Normen, vor allem harmonisierten europäischen Normen, derzeit ein Streitpunkt vor dem Europäischen Gerichtshof. Der soll verbindlich feststellen, dass Gesetze und gesetzesnahe Texte grundsätzlich kostenfrei zugänglich sein müssen.
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