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Neue Corona-Regeln: Das bedeuten die „verpflichtenden Testangebote“ für Firmen

Die neue Regelung im Umgang mit der Pandemie sieht ein Recht auf Tests am Arbeitsplatz vor. Der Entwurf beschäftigt sich auch mit den Fragen, welche Tests Verwendung finden dürfen und wer sie bezahlt.

Von Raimund Schesswendter
2 Min.
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Neue Regeln sollen die dritte Welle der Pandemie eindämmen. (Bild: Lidl)


Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die enthält auch Auflagen für Firmen: Einmal pro Woche müssen Betriebe ihren Angestellten einen Test anbieten, das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Sie betont, nur das Angebot sei verpflichtend, nicht aber die Durchsetzung und Dokumentation. Also gibt es auch in Zukunft keine wirkliche Testpflicht am Arbeitsplatz. Die Kosten müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Regierung macht keine expliziten Vorgaben, welche Tests zum Einsatz kommen müssen. Demnach sind sowohl PCR-, Schnell- als auch Selbsttests zugelassen.

Laut Tagesspiegel sollen die Maßnahmen bereits ab nächster Woche gelten. Voraussetzung ist, dass die neuen Regeln in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Auch interessant: „Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz – So denken die Parteien darüber“

70 Prozent der Unternehmen bieten Tests an

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Laut einer Umfrage der Regierung arbeiten bereits 61 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb, der wöchentliche Tests anbietet. Mit den Unternehmen, die ein solches Angebot bereits in Aussicht gestellt haben, beträgt die Quote 70 Prozent. Die Zielgröße gibt das Kabinett nun mit 90 Prozent an. Es erwartet, dass die Beschäftigten das Angebot wahrnehmen, um die Pandemie einzudämmen. Man setzt also weiterhin vor allem Eigenverantwortung.

Hohe Ansteckungsgefahr in Betrieben

Aerosol-Forscher geben an, das Corona-Virus werde „fast ausnahmslos“ in Innenräumen übertragen. Man könne sich nicht nur bei Mitmenschen im selben Büro anstecken, sondern auch, wenn sich ein Infizierter dort zuvor aufgehalten habe. Daher fordern Forscher, Mehrpersonenbüros mit einer Testpflicht zu belegen. Nach dem privaten Bereich liegen Betriebe auf Platz zwei der häufigsten Infektionsorte.

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Mehr zum Thema: Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz: Das sind die Befürworter und Gegner

RKI skeptisch

Dem Robert-Koch-Institut (RKI) geht die Maßnahme nicht weit genug. Es betont, die Tests sagten nur aus, dass eine Ansteckung weniger wahrscheinlich sei. Besonders bei Infizierten ohne Symptomen bestehe eine signifikante Gefahr von falsch-negativen Ergebnissen. Zudem sei ein Schnelltest nur für einen Tag aussagekräftig.

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Ab Inzidenz 200 müssen Schulen schließen

Dem Vernehmen nach stimmte speziell der Bundeswirtschaftsminister gegen die Verpflichtung der Unternehmen. Die SPD hatte jedoch darauf gedrungen. Die Union soll schließlich klein beigegeben haben, um den Rest der Regelungen nicht zu gefährden. In das Paket will sie eine Reihe von bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Welle schnüren. Darunter fallen nächtliche Ausgangssperren und geschlossene Läden, wenn der Inzidenzwert des Kreises oder der Stadt an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Liegt er über 200, fällt der Präsenzunterricht in Schulen aus.

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