Anzeige
Anzeige
News

Kartelluntersuchung: US-Regierung verlangt Daten zur Funktionsweise von Google

Im Rahmen einer Wettbewerbsklage soll Google jetzt konkrete Daten zur Funktionsweise und Monetarisierung seiner Suchmaschine offenlegen. Google wehrt sich.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Google im Visier der US-Behörden. (Foto: Asif Islam/Shutterstock.com)

Im Oktober hatten das US-Justizministerium und elf US-Bundesstaaten einen Klage gegen Alphabet-Tochter Google wegen möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht eingereicht. Mittlerweile haben sich weitere US-Bundesstaaten der Klage angeschlossen, darunter Googles Heimatstaat Kalifornien. Jetzt soll Google detaillierte Daten zur Funktionsweise seiner Suchmaschine vorlegen.

Google soll Suchmaschinendaten offenlegen

Anzeige
Anzeige

Konkret wollen die Untersuchungsrichter mehr über die Suchergebnisse und dazugehörigen Werbeanzeigen aus zwei Zeiträumen wissen, aus der Woche vom 2. bis 8. Februar 2015 und von 3. bis 9. Februar 2020. Es geht darum, wie und wonach die Nutzer suchten, welche Werbung sie angezeigt bekamen und wie sich die Anzeigenpreise für die Werbekunden gestaltet haben. Damit, so mutmaßt etwa die US-Plattform Ad-Age unter Berufung auf einen Bloomberg-Bericht, könnte man die Entwicklung der Marktmacht Googles in den vergangenen Jahren besser nachvollziehen wollen. Google hat jetzt 30 Tage Zeit, um die Daten zu liefern.

Die Anforderung dieser Daten durch die hinter der Kartelluntersuchung stehenden Behörden und Staatsanwälte zeigt, dass die ursprünglich unter dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump eingereichte Klage auch unter der neuen Regierung mit dem neuen Präsidenten Joe Biden an der Spitze weiter verfolgt wird. Google dürfte das gar nicht gefallen. Schon zuvor hatten der Suchmaschinenbetreiber und das Justizministerium über die Offenlegung von Beweisen gestritten. Google hatte erklärt, dass die Anfragen der Regierung zu breit gefasst seien.

Anzeige
Anzeige

Wettbewerbsrecht: Google auf Apple-iPhones

Die US-Regierung will unter anderem auch mehr über die Marktanteile Googles in verschiedenen Bereichen wissen sowie über die Zusammenarbeit mit Apple und den Wettbewerb zwischen den mobilen Betriebssystemen iOS und Android. Im Fokus steht etwa die Vereinbarung zwischen Google und Apple, die Google-Suchmaschine auf Apples iPhones zu bringen. Beobachtern zufolge könnte das den sogenannten Sherman Act verletzen. Beobachter sehen in dem Verfahren die größte Kartellrechtsuntersuchung seit jener gegen Microsoft vor rund 20 Jahren.

Anzeige
Anzeige
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige