Nach zähem Ringen konnten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag einigen. Jetzt steht der Neuauflage der großen Koalition nur noch die Abstimmung der SPD-Basis im Wege. Das Mitgliedervotum beginnt am 20. Februar 2017 und endet am 2. März. Wie sich die mehr als 460.000 wahlberechtigten Genossinnen und Genossen entschieden haben, soll dann am 4. März bekanntgegeben werden. Aber worüber wird eigentlich abgestimmt und was erwartet die deutsche Startup-Szene, wenn das Mitgliedervotum positiv ausfällt?
Koalitionsvertrag aus Startup-Perspektive: Weniger Auflagen, leichter an Wagniskapital kommen
Im Koalitionsvertrag finden sich eine ganze Reihe von Maßnahmen, durch die Unternehmensgründungen vereinfacht werden sollen. Dazu soll beispielsweise der Bürokratieaufwand in den ersten Jahren reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, planen Union und SPD die Vereinfachung von Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren. Konkreter wird es an der Stelle zwar nicht, immerhin ist aber geplant, dass die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei Jahren nach Unternehmensgründung entfallen soll.
Gleichzeitig sieht der Koalitionsvertrag vor, dass junge Unternehmen leichter an Kapital kommen sollen. Bestehende Finanzierungsinstrumente – genannt werden unter anderem Invest-Zuschuss Wagniskapital, Exit-Stipendium, KfW, Hightech-Gründerfonds – sollen auch für Nicht-Akademiker geöffnet werden. Darüber hinaus soll mit dem sogenannten Tech-Growth-Fund auch ein neues Finanzierungsinstrument geschaffen werden. Der Tech-Growth-Fund ist als Venture Loan, also als ein endfälliges Darlehen für Startups, konzipiert.
Aber nicht nur der Staat soll stärker in die Startup-Finanzierung eingreifen, es sollen auch Investitionsanreize für private und institutionelle Anleger geschaffen werden. Der Koalitionsvertrag sieht dazu die Schaffung eines „großen nationalen Digitalfonds“ vor. Der soll gemeinsam mit der deutschen Industrie initiiert werden. Darüber hinaus wollen Union und SPD prüfen, wie sich das Wagniskapitalvolumen durch steuerliche Anreize vergrößern ließe. Auch sollen Startups in Zukunft einfacheren Zugang zu Forschungsförderung erhalten.
Gründerzeit und gezielte Förderung von Gründerinnen
Der Koalitionsvertrag sieht auch Maßnahmen vor, um Gründungen aus dem Job heraus zu vereinfachen. Dazu soll die Schaffung einer „Gründerzeit“ geprüft werden. Die soll sich an der Familienpflegezeit orientieren. Gründer könnten ihre Arbeitszeit reduzieren und einen Teil des Verdienstausfalls in Form eines zinslosen Darlehens vom Staat ausbezahlt bekommen.
Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen könnten Eltern beantragen, die eine Firma gründen wollen und zeitgleich Kinder großziehen. Das umfasst laut Gesetzgeber beispielsweise die Kinderbetreuung, Gärtnerarbeiten oder die Reinigung der Wohnung durch eine Putzkraft.
Der Koalitionsvertrag trägt darüber hinaus auch dem Umstand Rechnung, dass noch immer deutlich weniger Frauen als Männer ein Unternehmen gründen. Um das zu ändern, sollen die bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Europa: Koalitionsvertrag sieht einheitliche Startup-Definition vor
Mit Blick auf Europa heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD, dass eine für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Definition des Startup-Begriffs geschaffen werden soll. Auf dessen Grundlage wiederum sollen dann gezielte Fördermaßnahmen aus dem EU-Topf ermöglicht werden.
Außerdem soll der digitale Binnenmarkt möglichst schnell vollendet werden. Konkret wird die Schaffung flächendeckender Breitbandnetze und die möglichst unbürokratische Skalierung digitaler Geschäftsmodelle eingefordert.
Fazit: Was ist von den Plänen zu halten?
Grundsätzlich hat der Koalitionsvertrag deutschen Startups einiges zu bieten. Allerdings bleibt abzuwarten, ob und wie die Pläne letztlich umgesetzt werden. Konkrete Hinweise zur späteren Ausgestaltung fehlen in dem Papier. Außerdem gibt es auch keine Garantie, dass einzelne Punkte überhaupt angegangen werden. So wurden einige Konzepte wie beispielsweise die Gründerzeit schon 2013 angekündigt. Umgesetzt wurde das Konzept bislang allerdings nicht.
Laut dem Branchenverband Bitkom wurden von 28 Maßnahmen zur Startup-Förderung, die zur letzten Legislaturperiode angedacht waren, tatsächlich nur zehn auch wirklich umgesetzt. „Maßnahmen für Startups anzukündigen reicht nicht aus, noch dazu, wenn sie teilweise sehr vage bleiben und als reine Prüfaufträge formuliert sind“, so Bitkom-Präsidiumsmitglied Catharina van Delden. Selbst wenn die SPD-Basis für den Vertrag stimmt, wird die hiesige Gründerszene abwarten müssen, wie viele der Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Danke für den ersten Einblick! Ich finde es zudem sehr wichtig, auf die Punkte Krankenversicherung und Rentenversicherungspflicht zu schauen. Da tut sich ein bisschen was bei den sehr hohen KK-Beiträgen, gerade wenn man noch am Start ist oder in Teilzeit gründet. Die sollen immerhin um die Hälfte gesenkt werden, was gut ist, aber nicht genug.
Neu ist die Rentenversicherungspflicht, wo noch nicht klar ist, wo die Reise beitragsmäßig hingeht. Der VGSD e.V. und andere Verbände haben eventuell das schlimmste verhindern können, aber so richtig gründer- und unternehmerfreundlich ist das nicht.
LG Ute Blindert, Finanzvostand Digital Media Women e.V.