Das Kosten-Nutzen-Problem der Apps auf Rezept
Schön klingt das Versprechen ja: Heilung per App. Immer mehr Unternehmen und Startups wollen genau das möglich machen und entwickeln digitale Gesundheitsanwendungen, die gegen Schlafstörungen, Depressionen, Erektionsstörungen oder Tinnitus helfen sollen. Für Gründerinnen und Gründer ist das Geschäftsmodell spannend, denn durch das im Dezember 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) können viele der Apps nach erfolgreicher Prüfung auch von Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeut:innen auf Rezept verschrieben werden – wobei die Kosten für die Apps dann von den Krankenkassen und nicht von den Nutzer:innen selbst übernommen werden. Der Fehler im System: Bislang können die Startups im ersten Jahr die Preise für die Apps frei wählen – was zu Wucher führen kann.
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