
Sollen neuronale Netzwerke in Zukunft die Autorenschaft von Erfindungen übernehmen dürfen? Dieser Frage stellten sich Patentrichter. (Bild: whitemocca / Shutterstock)
Eine künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder, das gab es noch nie. Nun akzeptierte eine Behörde in Südafrika die Patent-Einreichung durch eine KI. Der Patent-Antrag führt unter den Autoren „Dabus“ auf, eine Software, die auf neuronalen Netzen basiert. Damit gestattete das südafrikanische Patentamt als erstes der Welt eine Anmeldung, unter deren Erfindern ein Computer aufgeführt ist. Allerdings findet dort auch keine formelle Prüfung der Unterlagen statt, sie fällt zusammen mit der Prüfung des Patents. Das heißt, das Patent wird voraussichtlich nicht zugeteilt. Europäische und US-amerikanische Behörden haben KI-Autoren in Patentanträgen in den letzten Jahren in wegweisenden Entscheidungen zurückgewiesen – und gute Gründe dafür aufgeführt. Spezialanwälte und Beamte tun sich in diesem neuen Gebiet sichtlich schwer.
Die Anmeldungsversuche gehen auf die Initiative Artificial Inventor Project zurück, die eine KI-Akzeptanz bei den Patentämtern anstrebt. Die angewendete Software „Dabus“ von Imagination Engines arbeitet Patentanträge durch und versucht, durch Änderungen in der Gewichtung neue Ideen zu generieren. Ein zweites Netz beurteilt die Ergebnisse dann. Der britische Rechtsprofessor Ryan Abbott setzt sich dafür ein, KI-Autoren zuzulassen, da es sonst keinen Anreiz für Unternehmen gäbe, KIs für Erfindungen einzusetzen. Abbott sieht die Gefahr, dass am Ende stattdessen Menschen eingesetzt werden, um als Statthalter zu fungieren. Das verzerre aber den Wettbewerb.
Das Artificial Inventor Project hatte es auch schon beim europäischen Patentamt EPA versucht. Im März 2020 wies die Behörde den Antrag ab. Das Argument lautete, der Erfinder müsse mit Namen und Anschrift genannt werden. Daraus konstruierte das Amt, das der Erfinder eine menschliche Person sein müsse. In den meisten Patentrechten steht, dass der Erfinder eine natürliche Person sein muss. Demnach seien Schöpfungen durch eine Maschine nicht geschützt, sagte auch die US-Patentbehörde, bei der die Initiative bereits abgeblitzt ist. Abbott argumentiert, diese Klausel sei nur dafür geschaffen worden, damit Unternehmen, die keine natürlichen Personen sein können, nicht das geistige Eigentum von ihren Ingenieure abkoppeln können.
Der australische Bundesgerichtshof gab einer Beschwerde in einem ähnlichen Fall statt. Das oberste Verwaltungsgericht entschied, grundsätzlich kann im Sinne des australischen Patentrechts eine künstliche Intelligenz Erfinder sein. Der zuständige Richter Jonathan Beach sagte: „Wir sind schaffend und schöpferisch tätig. Warum können unsere eigenen Schöpfungen nicht auch etwas erschaffen?“ Patentinhaber könne jedoch nur ein Mensch oder eine andere juristische Person sein.
Patentanwälte sehen die Entscheidung in Australien skeptisch. Sie führe dazu, dass man per Handstreich Patentmonopole schaffe und diese gegen die Allgemeinheit durchgesetzt werden könnten. So warnt der australische Experte Mark Summerfield im Guardian vor einer Flut von maschinell erzeugten Schutzrechten, die echte Innovationen behindern. Andere Stellen argumentieren, man könne durchaus KI als Erfinder zulassen, wenn sie auf das Problem, das sie gelöst haben, selbst gekommen sind.
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Wie soll das gehen? Eine KI kann per se nicht kreative sein! Ergo, kann eine KI auch nichts wirklich schöpferisches erschaffen!
Dass eine KI „per se“ nicht kreativ sein kann, ist eine Behauptung, die erstmal bewiesen werden muss. Es gibt Indizien dafür, dass diese Behauptung nicht richtig ist.