News
Internetprovider enttäuschen: Kunden erhalten oft nicht die versprochene Geschwindigkeit

Beim Festnetz-Internet erreichten laut dem Bericht der Bundesnetzagentur nur 42,3 Prozent der Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. 84,4 Prozent erzielten immerhin im Download mindestens die Hälfte. Bei 15,6 Prozent bot die Festnetzleitung nicht einmal die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit.
Trotz der oft zu niedrigen Werte waren die meisten Kunden (78,2 Prozent) mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und verteilten Schulnoten zwischen 1 bis 3. Weniger als elf Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.
Im Mobilfunk sahen die Zahlen aus den Messungen im vergangenen Jahr noch schlechter aus als im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download nur 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Und nur bei drei Prozent wurde diese voll erreicht oder überschritten.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, die Ergebnisse seien nach wie vor nicht zufriedenstellend. „Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.“
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Daher lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team