IM Frühjahr 2013 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das sogenannte Leistungsschutzrecht beschlossen. Die von mehreren großen Verlagen wie Axel Springer, Dumont und der Funke Mediengruppe gegründete Verwertungsgesellschaft (VG) Media sollte entsprechende Lizenzgebühren eintreiben – vor allem vom Suchmaschinenriesen Google. Jetzt, sieben Jahre später, verzichtet die VG Media auf die Klage.
Kosten in zweistelliger Millionenhöhe
Demnach habe der am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin erklärte Verzicht auf die Weiterführung der Klage vor allem finanzielle Gründe. Die VG Media vermeide damit „weitere Kosten für einen Prozess, der auf Basis der EuGH- und LG Berlin-Entscheidungen wenig aussichtsreich erscheint“. Bisher seien den deutschen Presseverlegern laut der Verwertungsgesellschaft Kosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.
Hintergrund für den Klageverzicht ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. September 2019, nachdem die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht vor Inkrafttreten der Europäischen Kommission hätte vorlegen müssen. Diese sogenannte Notifizierung habe die Bundesregierung aber unterlassen. Letztendlich habe die VG Media daher damit rechnen müssen, dass das Gericht in Berlin das deutsche Presseleistungsschutzrecht als nicht anwendbar einschätze.
Leistungsschutzrecht: VG Media setzt auf EU-Recht
Das ist aber noch nicht das Ende, wie es in einer Mitteilung der VG Media heißt. Die Verwertungsgesellschaft will sich jetzt eigenen Angaben zufolge auf ein neues europaweites Recht konzentrieren. Denn im Rahmen der im Mai 2019 erlassenen EU-Richtlinie zum Urheberrecht müssen alle EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens zum 7. Juni 2021 ein nationales Presseleistungsschutzrecht erlassen.
In Deutschland steht die Umsetzung nach aus. Als Ansporn sieht die VG Media aber Frankreich, wo es ein solches Gesetz seit Oktober 2019 gibt. Google hatte daraufhin angekündigt, nur noch Artikelüberschriften in den Suchergebnissen anzuzeigen, um damit Lizenzzahlungen zu vermeiden. Die französischen Wettbewerbsbehörde sieht darin allerdings einen Marktmissbrauch. Google wurde aufgefordert, sich bis zum Sommer mit Verlagen und Presseagenturen über die Vergütung der bisher kostenlos genutzten Inhalte zu einigen.
Witzig, die tragen sich in der Suchmaschine ein, um sie dann zu verklagen dass sie die bekannten Inhalte findet ^^
Morgen verklagen sie den Zeitungsverkäufer weil die Inhalte der ersten Seite offen lesbar sind, und wenn er sie abdeckt, dann ist das Wettbewerbsverzerrung hahaha