Des einen Freud ist des anderen Leid, weiß ein altes Sprichwort. Und ebenso verhält es sich bei der im Januar 2023 in kraft tretenden Änderungen aus dem Dritten Entlastungspaket des Bundes.
Übergangsbereich steigt von 1.300 über 1.600 auf 2.000 € innerhalb eines Jahres
Der sogenannte Übergangsbereich – die frühere Gleitzone – endet nicht mehr wie bis September 2022 bei 1.300 oder wie seit Oktober bei 1.600 Euro. Erst bei Einkommen oberhalb von 2.000 Euro werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmenden wie Arbeitgebenden fällig.
Anders als bislang profitieren indes Arbeitnehmende, während Arbeitgebende betraglich sogar höher belastet werden als bisher. Denn der Bund will Midijobber angesichts der hohen Preissteigerungen bei den Energiekosten entlasten.
Dafür hat er sich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Im sogenannten Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.
So beträgt der Arbeitnehmerbeitrag bei einem Brutto-Lohn von 520,01 Euro (der Untergrenze) null Euro. Zur Obergrenze von 2.000 Euro hin steigt der Arbeitnehmeranteil gleitend auf den regulären Arbeitnehmeranteil von rund 20 Prozent.
Für Arbeitgebende verläuft die Kurve umgekehrt. Sie starten mit einem hohen Anteil von 28 Prozent an der Untergrenze und sehen eine Reduzierung bis zur Obergrenze. Dadurch, dass die nun aber höher liegt, führt die Spreizung dazu, dass de facto höhere Beträge als bislang von den Arbeitgebenden aufgebracht werden müssen.
Entlastung der Arbeitnehmenden belastet andere Akteure
Während also die Arbeitnehmenden laut Gesetzentwurf um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet werden, steigen die Belastungen bei den Arbeitgebenden um rund 500 Millionen. Das hat das Portal handwerk.com ausrechnen lassen.
Aufmerksam Lesenden ist nun nicht entgangen, dass es zwischen Mehr- und Minderbelastung ein Delta von 800 Millionen Euro gibt. Das bestätigt auch das Bundesarbeitsministerium. Es handelt sich um die tatsächlichen Mindereinnahmen der Sozialversicherungskassen, wobei allein die Rentenversicherung mit Mindereinnahmen von 400 Millionen Euro zu rechnen hätte.