- Wofür fallen überhaupt Kontoführungsgebühren an?
- Wie können Kund:innen damit umgehen, wenn die Bank höhere Gebühren einführt?
- Wie aufwendig ist ein Kontoumzug zu einer neuen Bank?
- Was ist die Zustimmungsfiktionsklausel und warum haben die Banken damit gearbeitet?
- Was tun die Banken, um höhere Gebühren durchzusetzen?
- Was besagt das neue Gerichtsurteil zur Rückforderung von Gebühren?
- Kann ich in meinem Fall zu viel gezahlte Gebühren zurückholen?
- Wie hole ich mir zu viel abgebuchte Gebühren konkret zurück?
- Kommt jetzt auf die Banken eine Rückforderungswelle zu?
- Mit diesen Tipps spart ihr Gebühren für Girokonten:
Neues BGH-Urteil: Wie du zu viel gezahlte Gebühren von der Bank zurückholen kannst
Es war in den letzten Jahren mehrfach ein Thema, das die Gerichte beschäftigt hat: Banken und Sparkassen dürfen nicht so einfach an der Gebührenschraube drehen, wenn der Kunde oder die Kundin nicht eine entsprechende AGB-Anpassung unterschrieben hat. Schon 2021 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es der aktiven Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung bedarf, jetzt hatte der Bundesgerichtshof erneut über einen damit verbundenen Sachverhalt zu entscheiden. Im konkreten Fall ging es darum, ob es eine zu späte Rückforderung von gezahlten Gebühren geben kann.
Doch was bedeutet all das für die Kund:innen, die in den letzten Jahren mit Gebührenerhöhungen konfrontiert waren? Die wichtigsten Punkte dazu haben wir aufgeschlüsselt.
Wofür fallen überhaupt Kontoführungsgebühren an?
Bei den Kontoführungsgebühren handelt es sich um die Kosten der Bank, die diese regelmäßig für die Verwaltung erhebt. Diese Gebühren, die sowohl für private als auch für Business-Konten anfallen, decken die Betriebskosten der Bank für administrative Tätigkeiten, die Verarbeitung sämtlicher Transaktionen wie Überweisungen oder Lastschriften und nicht zuletzt auch für die Bereitstellung der Geldautomaten oder Apps und Online-Banking-Portale. Welche Dienstleistungen dabei inkludiert sind und wofür extra zu zahlen ist, das können Banken und Sparkassen mit ihren Kund:innen selbst aushandeln. Oftmals ist etwa die Nutzung der Geldautomaten beschränkt oder bestimmte kostenintensive Dienstleistungen wie Verarbeitung von Papierformularen kosten extra.
Wie können Kund:innen damit umgehen, wenn die Bank höhere Gebühren einführt?
Wenn Banken an der Gebührenschraube drehen, können die Kund:innen das entweder akzeptieren, dem widersprechen oder ihrerseits kündigen. Widersprechen sie, kann und wird die Bank in der Regel kündigen, kann und wird das aber mit den gesetzlichen Vorlaufzeiten tun, die bei mindestens zwei Monaten liegen. Die modifizierte Lösung kann dann auch sein, eine Erhöhung erst einmal zu akzeptieren und sich mit mehr Vorlaufzeit eine neue Bank zu suchen.
Wie aufwendig ist ein Kontoumzug zu einer neuen Bank?
Generell unterstützen Banken (in dem Fall dann die Nachfolgebank) auch bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen. Näheres dazu regelt das Zahlungskontengesetz fest. Darüber hinaus bieten aber auch viele Banken eigene digitale Umzugsservices. Was davon in der jeweiligen Situation besser geeignet ist, kann individuell verschieden sein.
Was ist die Zustimmungsfiktionsklausel und warum haben die Banken damit gearbeitet?
Das Problem vieler Banken und Sparkassen ist, dass die Kund:innen oft nicht reagieren, wenn sie etwas geschickt bekommen – einige Banken waren daher zu äußerst ungewöhnlichen Praktiken übergegangen wie die Sparkasse Hannover, die die AGB-Änderungen sogar mit einer CD-Rom verschickte. Mit der Zustimmungsfiktionsklausel wollten Banken durchsetzen, dass Änderungen in den Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Doch auch wenn diese stillschweigende Zustimmung in den letzten Jahrzehnten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen stand, hat der BGH dieser Praxis bereits 2021 eine Absage erteilt. Man argumentierte damals, dass die Klauseln zu weitreichend seien und die Kunden unangemessen benachteiligen (Az. XI ZR 26/20).
Was tun die Banken, um höhere Gebühren durchzusetzen?
Seitdem die Gerichte klargemacht haben, dass eine stillschweigende Anpassung oder Neuerhebung von Gebühren so einfach nicht möglich ist, gehen die Banken auf Nummer sicher: Sie lassen die Kund:innen die Erhöhung absegnen, indem sie entsprechende Vorschaltseiten etwa im Onlinebanking oder in der App platzieren. Banken dürfen zwar nicht den Zugang zu einem Konto blockieren, sie können aber mehr Druck machen, um eine Zustimmung (oder Ablehnung!) einzufordern, etwa durch entsprechende Nag-Screens in der App. Spätestens wenn man selbst eine Veränderung am Konto vornehmen will oder ein Vertrag ausläuft, wird die Bank an ihr Ziel gelangen (oder es kommt eben zur Kündigung).
Was besagt das neue Gerichtsurteil zur Rückforderung von Gebühren?
Stillschweigend hingenommene Gebühren, die die Bank festgesetzt hat, müssen auch langfristig erstattet werden, wenn die Kund:innen dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die stillschweigenden Zustimmungsklauseln selbst hatte das Gericht ja bereits 2021 als nicht korrekt beanstandet, was rund 100 Millionen laufende Bankverträge (übrigens nicht nur zu Girokonten) betraf. Im aktuellen Fall ging es dagegen um die Verjährungsfrist. Die Banken (in diesem Fall eine Sparkasse) hatten argumentiert, dass – ähnlich wie bei Energieverträgen – eine dreijährige Frist für die Rückforderung gelte. Das hat das Gericht nun verneint und erklärt, dass auch der Umstand, dass Kund:innen Gebühren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos gezahlt haben, keine Verjährung in Gang setzen würden. Denn bei den als Analogie herangezogenen Energieverträgen ging es nicht um eine unwirksame Zustimmungsfiktionsklausel.
Kann ich in meinem Fall zu viel gezahlte Gebühren zurückholen?
Das kommt darauf an. Wer tatsächlich nur grummelnd und stillschweigend erduldet hat, dass die Bank bestimmte Gebühren erhöht, ohne in der Zwischenzeit ein entsprechendes Häkchen, das im jeweiligen Fall auch als Einverständnis gilt, zu setzen, hat jetzt bessere Karten, zu viel gezahltes oder einbehaltenes Geld zurück zu fordern. Das gilt auch, wenn seit der Jahresrechnung mehr als drei Jahre vergangen sind. Kund:innen können also in der Tat prüfen, ob sie hier Rechte gegen ihre Bank oder Sparkasse geltend machen können. Entscheidend ist aber, ob man irgendwann in der Zwischenzeit eine entsprechende Einwilligung (meist ja online oder in der App) gegeben hat.
Wie hole ich mir zu viel abgebuchte Gebühren konkret zurück?
Wenn du zu viel abgebuchte Bankgebühren zurückfordern willst, denen du nicht zugestimmt hast, musst du deine Bank oder Sparkasse entsprechend anschreiben. Hierzu solltest du deinen Vertrag und die über die Kontoeinzüge nachweisbaren Gebühren aufschlüsseln und prüfen, wie hoch die unrechtmäßigen Gebühren sind, die dir seit deren Einführung abgebucht wurden. Fordere diesen Betrag mit der entsprechenden Begründung ein und berufe dich auf die beiden BGH-Urteile Az. XI ZR 26/20 und Az: XI XR 139/23. Setze eine Frist von beispielsweise zwei Wochen. Sofern die Bank nicht reagiert oder die Anfrage ablehnt, kannst du über die Schlichtungsstelle der Banken eine kostenlose Beschwerde einreichen – für Sparkassen und Genobanken gibt es eine eigene Schlichtungsstelle. Sofern auch das erfolglos bleibt, kannst du über einen Anwalt Klage beim Amtsgericht einreichen.
Kommt jetzt auf die Banken eine Rückforderungswelle zu?
Es ist unwahrscheinlich, dass jetzt aufgrund dieses neuen BGH-Urteiles die Banken von einer Rückforderungswelle für Gebühren überrannt werden, auch wenn vielleicht der eine oder die andere jetzt mal nachrechnen wird, ob sich das lohnen könnte. Schließlich hätten die Kund:innen diese Forderungen bereits nach dem BGH-Urteil von 2021 stellen können. Tatsächlich haben aber laut einer repräsentativen Umfrage der Vergleichsplattform Verivox gerade einmel 11 Prozent aller Kund:innen Erstattungsansprüche gegen ihre Bank geltend gemacht. Immerhin bei mindestens 40 Prozent hatte sich in den drei Jahren davor das Konto verteuert.
Mit diesen Tipps spart ihr Gebühren für Girokonten: