Anzeige
Anzeige
News

Bundestag beschließt Update-Pflicht für digitale Produkte

Immer mehr Unternehmen bieten digitale Produkte an. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelte bislang aber fast ausschließlich den Umgang mit analogen Dingen. Ein neues Gesetz soll nun die Regelungen in das digitale Zeitalter führen.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

(Foto: Bloomicon / Shutterstock)

Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches gilt künftig eine Update-Pflicht. Ein Gesetz, das der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat, verpflichtet den Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts. Die Regelungen gelten auch für reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Damit sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit der erworbenen Geräte und Dienstleistungen langfristig gewährleistet bleiben.

Anzeige
Anzeige

Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die Rede, die der Kunde „aufgrund der Art und des Zwecks“ des erworbenen Geräts erwarten könne.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte, mit den neuen Regelungen schaffe man „Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen“. „Damit machen wir das Vertragsrecht fit für die Zukunft.“

Anzeige
Anzeige

„Digitale Revolution“

Experten werteten die Auswirkungen als weitreichend: „Das Gesetz ist eine digitale Revolution“, sagte Kristina Schreiber, Spezialistin für IT-Recht und Digitalisierung in der Wirtschaftskanzlei Loschelde. „Mit dem neuen digitalen Vertragsrecht kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte in unser Bürgerliches Gesetzbuch.“ Damit sei nun Rechtssicherheit für Anbieter und Verbraucher gegeben. Gleichzeitig seien auch die Pflichten der Anbieter digitaler Produkte klar geregelt – und nicht mehr abhängig von Einzelfallentscheidungen.

Anzeige
Anzeige

Als „wirklich revolutionär“ wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. „Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen.“ Beide Fälle würden auch im Gesetz gleich behandelt. „Daraus erwächst natürlich eine enorme Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren.“

Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher ferner im Fall eines beschädigten Produkts. Bislang lag ein Gewährleistungsfall in der Regel nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. dpa

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige