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Oberster Islamrat: Kryptowährungen für Moslems in Indonesien verboten

Diese Fatwa hat es in sich. Der Rat der religiösen Führer Indonesiens hat die Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Muslime verboten.

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Sitz des Nationalen Ulema-Rats in Larangan, Indonesien. (Foto: Rati Siregar / Shutterstock.com)

In Indonesien hat der Nationale Ulema-Rat (Majelis Ulama Indonesia: MUI) Kryptowährungen als teilweise haram eingestuft. Sie enthielten „Elemente der Unsicherheit, des Wettens und des Schadens“, ließ Asrorun Niam Sholeh, Leiter der Abteilung für religiöse Verordnungen, am Donnerstag verlauten. Zuvor hatte der Rat eine offizielle Expertenanhörung durchgeführt.

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Mit der Haram-Einstufung bezieht sich der MUI indes nur auf die Verwendung von Kryptowährungen als Ersatz für Geld. So stellte Sholeh klar, dass Krypto als Ware oder digitaler Vermögenswert durchaus gehandelt werden könne, wenn das im Übrigen den Grundsätzen der Scharia entspreche und einen klaren Nutzen aufweise. Das berichtet Bloomberg.

Einstufung könnte Krypto-Adaption mindestens verlangsamen

Die MUI ist die oberste Autorität für die Einhaltung des islamischen Rechts der Scharia in Indonesien. Das Land beherbergt die größte muslimische Bevölkerung der Welt. Der Nationale Ulema-Rat hat nicht den Rang eines Verfassungsorgans, wird aber vom Finanzministerium und der Zentralbank in Fragen des islamischen Finanzwesens konsultiert. Auch andere Behörden verlassen sich auf die Fatwas der Islamexperten.

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Obwohl der MUI Kryptowährungen damit nicht völlig ablehnt, könnte das Dekret Muslime davon abhalten, in Krypto-Assets zu investieren. Einrichtungen des Finanzwesens könnten die Ausgabe von Krypto-Assets überdenken. Inwieweit die Ausgabe der von der indonesischen Zentralbank zunächst nur angedachten digitalen CBDC von dem Dekret betroffen ist, bleibt abzuwarten.

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Islamrat folgt Zentralbanklinie

Außerhalb der Gedankenwelt der MUI-Führer scheint die Festlegung kaum nachvollziehbar, selbst unter Heranziehung der Logik der Islamgelehrten. Denn im Grunde hätte nur die Verwendung von Kryptowährungen als Geldersatz tendenziell nicht den von den Gelehrten beschriebenen Makel. Gerade der Einsatz als Anlagewert ist es doch, der „Elemente der Unsicherheit, des Wettens und des Schadens“ bedeuten kann.

Die offene Auslegung dürfte jedenfalls nicht dazu führen, dass die Kryptoindustrie in Indonesien unmittelbar beschädigt wird. Letztlich folgen die Islam-Gelehrten mit ihrem Dekret nur der Linie der indonesischen Zentralbank, die den Einsatz von Kryptowährungen schon ab 2018 verboten hatte und im vergangenen Sommer noch einmal verdeutlicht hatte, dass sie künftig deutlich strenger gegen die Verwendung von Krypto als Zahlungsmittel vorgehen will.

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