Unter dem Schlagwort „Recht auf Reparatur“ hat die Bevölkerung von Massachusetts am Dienstag über neue Regeln für Autokonzerne abgestimmt. Die erste Version verabschiedete der US-Bundesstaat 2013 mit dem Ziel, proprietäre Diagnoseschnittstellen zu verbannen. Das Gesetz trat 2018 in Kraft und wurde bereits von den aktuellen Entwicklungen überholt. Die Hersteller setzen seit einiger Zeit auf drahtlose Datenübertragung und Cloud-basierte Wartungsdienste. Der Cloud-Zugang bleibt – wie zuvor die Diagnoseschnittstelle – den eigenen Vertragswerkstätten vorbehalten.
Plattform muss für alle zugänglich sein
Daher hat der Staat seine Bürger zur Abstimmung darüber aufgerufen, ob auch diese Systeme für Dritte geöffnet werden sollen. Konkret lautete die Forderung: „Hersteller, die Fahrzeuge mit Telematiksystemen in Massachusetts verkaufen, müssen diese ab Modelljahr 2022 mit einer standardisierten Datenplattform ausstatten, auf die Fahrzeugbesitzer und unabhängige Reparaturbetriebe zugreifen können, um mechanische Daten abzurufen und Diagnosen über eine mobilbasierte Anwendung auszuführen.“ 74,9 Prozent der Wähler haben sich dafür ausgesprochen.
Gegenstimmen argumentieren, die Umrüstung belaste die Autoindustrie über Gebühr, außerdem existiere bisher keine Systemarchitektur, die die Anforderungen der Wahlinitiative erfülle. Außerdem soll diese Lösung gegen die Empfehlung von Fachleuten verstoßen, die Netzwerke und Prozessoren von Fahrzeugen so isoliert wie möglich anzulegen. Damit sei eine offene Plattform für alle leichter angreifbar. Insgesamt besteht die Befürchtung von Terrorangriffen über die Fernsteuerung von Fahrzeugen. Die Verfasser geben allerdings zu, dass dieses Szenario weit hergeholt scheint.
Blaupause für die Europäische Union
Die Europäische Union setzt generell ebenfalls auf das „Recht auf Reparatur“. So forderte erst letzte Woche der Binnenmarktausschuss die Kommission auf, den Worten Taten folgen zu lassen. Die EU-Regierung hatte bereits im März in einem Aktionsplan beschlossen, ein allgemeines Recht auf Reparatur in den Bereichen Elektronik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien zu verankern. Darin sollen etwa austauschbare Akkus und leichterer Zugang auf das Innenleben von Smartphones, Tablets und Laptops festgeschrieben werden. Kritiker werfen den Gesetzgebern vor, damit unnötige Lagerkapazitäten für Ersatzteile zu erzwingen.
Insgesamt will die Europäische Union stärker nachhaltig wirtschaften und hat dies im Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ auch festgeschrieben. Schon zuvor hat die Kommission den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft angekündigt – zu deren Säulen die Reparatur gehört.
Dass sich die EU weiter in diese Richtung bewegt, zeigt auch die Nominierung der deutschen Verbraucherschützerin Anna Cavazzini für den Binnenmarktausschuss. Die Politikerin sagte kürzlich der Berliner Zeitung: „Als Grüne kämpfe ich besonders für ein Recht auf Reparatur.“ Insofern würde es fast verwundern, wenn die Europäische Union keine Richtlinie in diese Richtung angehen würde. Allerdings mahlen die Mühlen in Brüssel langsam, bis zu einem konkreten Gesetzesvorhaben kann es noch viele Jahre dauern. Eventuell sind die Fahrzeughersteller bis dahin auf neue Ideen gekommen, wie sie ihre Fahrzeuge gegen den Wettbewerb abschotten.
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