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Ratgeber

Richtig Powernappen im Büro: Tipps für das Nickerchen am Arbeitsplatz

Was für viele undenkbar ist, soll für mehr Leistung im Job sorgen – Powernappen. Wir zeigen Dir, wie es richtig geht.

Von Alina Vomend
2 Min.
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(Foto: g-stockstudio/Shutterstock)

Das Wochenende war wieder viel zu kurz, um den fehlenden Schlaf nachzuholen? Auch dutzende Tassen Kaffee und Energy-Drinks nützen nichts, um gegen die Müdigkeit anzukämpfen? Dann versuch es doch mal mit Powernapping. Wetten, dass du danach wieder fitter bist?!

Powernapping: Was ist das?

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In Spanien heißt er Siesta, die Japaner bezeichnen ihn als Inemuri und in China haben die Menschen laut der chinesischen Verfassung (Artikel 43) sogar einen Anspruch darauf – die Rede ist vom Tagschlaf, auch geläufig unter dem Begriff Powernapping. Dabei handelt es sich aus biologischer Sicht um einen Kurzschlaf außerhalb der Hauptschlafphase. Die bekannteste Form ist der Mittagsschlaf.

Wichtig ist, dass der Powernap trotz seiner positiven Auswirkungen auf den menschlichen Körper den Nachtschlaf nicht ersetzen kann, sondern lediglich eine Ergänzung darstellt.

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Nickerchen im Büro – warum?

Während Giganten wie Google, Nike und IBM ihre Büros schon nap-tauglich gestaltet haben, sodass Mitarbeiter sich für ein kleines Schläfchen zurückziehen können, wird Powernapping von deutschen Arbeitgebern noch überwiegend kritisch gesehen. Schließlich herrscht im Wirtschaftswunderland Deutschland noch immer der Gedanke „Wer schläft, ist faul und leistet nichts.“

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Dennoch trauen sich vereinzelt auch deutsche Unternehmen wagemutig an das neue Konzept. Der Chemiekonzern BASF, der Automobilhersteller Opel und die Fluggesellschaft Lufthansa bieten ihren Mitarbeitern bereits Ruheräume an. Und dafür wird es auch höchste Zeit, wie viele finden. Denn der Mittagsschlaf hat sich in anderen kulturellen Kreisen bereits bewährt. In Japan gehört ein Nickerchen schon lange zum Alltag und auch Länder in Südeuropa zeigen: Wer tagsüber schläft, ist weniger müde. Während in Deutschland knapp ein Viertel der Bevölkerung unter Müdigkeit leidet, sind es in Portugal und Italien lediglich 7 Prozent, in Spanien sogar unter 3,5 Prozent.

Das Powernapping hat noch weitere Vorteile:

  • Laut einer Studie des Psychologieprofessors Matthew Walker von der kalifornischen Universität in Berkeley kann der Kurzschlaf unsere kognitiven Fähigkeiten enorm steigern.
  • Avi Karni von der Universität Haifa kommt in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass durch Powernapping das Erinnerungsvermögen gestärkt wird.
  • Eine Studie der medizinischen Hochschule in Athen fand heraus, dass sich durch Powernapping das Herzinfaktrisiko um 37 Prozent minimiert.
  • Versuche am Wiener Institut für Schlaf-Wach-Forschung haben gezeigt: wer nur drei Minuten döst, ist hinterher aufmerksamer. Ein 10-Minuten-Schlaf sorgt sogar für bessere Laune und 15 Minuten tägliches „nappen“ erhöht die Leistungsfähigkeit um 35 Prozent.

Richtig Powernappen im Büro

  1. Coffein: Eine Tasse Espresso oder Kaffee vor dem Powernap sorgt dafür, dass Du nach dem Aufwachen wieder Schubkraft hast.
  2. Zeitlimit: Wichtig beim Powernappen ist, dass sich das Großhirn regenerieren kann. Deshalb sollte der Powernap vor Eintritt in die Tiefschlafphase enden, also nach 15 bis 20 Minuten. Wenn Du länger schläfst, besteht die Gefahr, dass Du in eine Tiefschlafphase fällst und Dein Körper entsprechende Schlafhormone freisetzt. Schlaftrunkenheit ist die Folge.
  3. Zeitpunkt: Unabhängig davon, wie ausgiebig das Mittagessen ausgefallen ist, solltest Du zwischen 13 und 14 Uhr die Füße zum Powernappen hochlegen. Zu dieser Tageszeit ist der Kreislauf am labilsten. Nach 16 Uhr ist Powernapping nicht mehr zu empfehlen, da Dich sonst am Abend Einschlafprobleme plagen können.
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Aylee

Sehr sinnvoll, nochmal Kraft zu tanken und sollte keinsfalls als persönliche Schwäche angesehen werden, wenn man im Büro schläft. Allerdings kommt es auf die Branche an. Bei Tätigkeiten mit viel Kundentermin kann man es sich wohl nicht leisten.

Antworten
Saschimi

Welche chinesische Verfassung ist denn denn gemeint?
Im aktuell gültigen Artikel 43 steht jedenfalls nichts von Schlafen…

Antworten

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