Roaming-Gebühren: Abschaffung für Mitte 2017 von EU-Kommission bekräftigt

(Bild: Shutterstock / Dirima)
Selbst im Falle eines festgestellten Verstoßes solle zudem eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor tatsächlich Zusatzgebühren erhoben werden könnten. Die EU-Kommission will damit eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten finden und letztlich den Anstieg von Telekommunikations-Preisen in den EU-Staaten verhindern.
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im September ihren ersten Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet. Dem aktuellen Plan zufolge sollen Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das System soll auf dem Wohnort oder einer „festen Verbindung“ zu einem EU-Staat basieren.
Im Grundsatz hatten sich das Europaparlament und die EU-Staaten schon im vergangenen Jahr auf den Wegfall von Roaming-Gebühren verständigt. „Dauerhaftes Roaming“ war in jenem Beschluss nicht vorgesehen – was das im Detail bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.
Vertreter der Staaten sollen nun am kommenden Montag über den ergänzten Vorschlag abstimmen. Zudem stehen noch Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den Staaten darüber aus, inwieweit sich Anbieter untereinander weiterhin Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen. Dem ursprünglichen Zeitplan zufolge sollten neue Roaming-Regelungen zum 15. Juni 2017 in Kraft treten. dpa
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