
Kritiker des Rundfunkbeitrags schauen weiterhin in die Röhre – und müssen dafür zahlen. (Foto: Shutterstock)
Kaum eine Gebühr wird seit Jahren in Deutschland so heftig diskutiert wie der Rundfunkbeitrag, vielen immer noch unter dem veralteten Begriff GEZ-Gebühr bekannt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Rundfunkfinanzierung in der aktuellen Form rechtmäßig ist. Es handele sich dabei nicht um eine unerlaubte staatliche Beihilfe und auch die pauschale Erhebung pro Wohnung wurde nicht von den Luxemburger Richtern beanstandet (Rechtssache C 492/17).
Rundfunkbeitrag keine verbotene staatliche Beihilfe
Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland die primäre Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Im Jahr 2017 kamen hierdurch acht Milliarden Euro zusammen. Die Gebühr wird pro Haushalt erhoben und ist auch dann fällig, wenn im jeweiligen Haushalt weder ein Radio noch ein Fernsehgerät oder ein Computer, ein Smartphone oder ein anderes Gerät, das sich für den Rundfunkempfang eignet, verfügbar sein sollten. Aktuell beträgt die Gebühr 17,50 Euro pro Haushalt und Monat.
Insbesondere im Rahmen der Umstellung 2013 – davor mussten GEZ-Fahnder den Verbrauchern nachweisen, dass sie eben doch einen Fernseher oder ein Radio betreiben – wurden zahlreiche Prozesse angestrengt. Dabei ging es unter anderem darum, auf welche Weise der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Argumentiert wurde unter anderem, es handele sich um eine verbotene staatliche Beihilfe, die noch dazu gegen europäisches Recht verstoße. Beide Punkte wollten SWR und ZDF jetzt vom EuGH geklärt wissen.
Widerstand und Kritik gab es immer wieder an der Gebührenfinanzierung, die seinerzeit eben gerade nicht als Steuer eingeführt worden war, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Staat unabhängig zu halten. Einige Kritiker fühlen sich zu stark zur Kasse gebeten, weil beispielsweise Singlehaushalte genauso viel zahlen müssen wie eine WG oder Großfamilie, andere sind generell gegen das öffentlich-rechtliche System in der heutigen Ausprägung. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form prinzipiell rechtens sei. Lediglich bei Zweithaushalten könne man als Bürger auf Antrag verlangen, nur einmal zur Kasse gebeten zu werden. Die Kritiker wird aber wahrscheinlich auch das höchstrichterliche Urteil aus Luxemburg nicht zum Schweigen bringen.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus…