
Krankschreibung per Telefon wieder möglich. (Foto: dpa)
Ab sofort können behandelnde Ärzt:innen ihre Patient:innen wieder ohne den sonst obligatorischen Praxisbesuch krankschreiben. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, wolle man Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden wieder telefonisch abwickeln, um zusätzliche Infektionen zu verhindern.
Die Regelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verabschiedet hat, soll zunächst bis Ende November gelten und dem aktuellen Infektionsgeschehen gerecht werden. Es ist somit damit zu rechnen, dass uns das telefonische Krankschreiben auch über den November hinaus erhalten bleibt.
All das gilt allerdings speziell für leichtere Erkrankungen der oberen Atemwege und bedeutet auch, dass man zunächst für sieben Tage krankgeschrieben werden kann, ohne die Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Danach lässt sich die Krankschreibung lefonisch um eine weitere Woche verlängern, doch spätestens nach 14 Tagen muss ein Patient oder eine Patientin selbst beim Arzt vorstellig werden.
Die Regelung war im Juni 2022 ausgelaufen, nachdem sie bereits in der Corona-Anfangszeit gegolten hatte.
Telefonische Krankschreibung soll Infektionsgeschehen eindämmen
Begründet wurde die erneute Einführung der Vereinfachung mit der in den kommenden Wochen und Monaten zu erwartenden größeren Zahl an Corona-Fällen und sonstigen Erkältungen und Infektionen. „Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden“, erklärt der Ausschussvorsitzende Josef Hecken. Mit Hilfe der telefonischen Krankschreibung habe man hierfür eine erprobte, gut zu handhabende und bundesweit einheitliche Lösung gefunden.
In der Vergangenheit hatten sich die Krankenkassen positiv zur Krankschreibung per Telefon geäußert. Diese Vereinfachung sei, so erklärten Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen übereinstimmend, nicht auffällig missbraucht worden, um „krank zu feiern“.
In anderen Ländern erfolgt die Krankschreibung bereits regelmäßig über telefonische und digitale Wege, etwa über entsprechende Gesundheits-Apps, die dann gleich auf digitalem Weg den Arbeitgeber informieren und, sofern erforderlich die nötigen Informationen an die Krankenkasse oder einen Versicherungsträger weiterreichen.