Stiftung Warentest: Nur zwei Onlineshop-Gütesiegel sind hilfreich
Wer online einkauft, kommt meist nicht an Gütesiegeln vorbei. Sie sollen Onlineshops Sicherheit bescheinigen und bei Käufern Vertrauen wecken. Wie verlässlich sind solche Siegel und was bescheinigen sie wirklich? Stiftung Warentest hat einen seit Jahren bestehenden, namentlich nicht genannten Onlineshop präpariert und verdeckt bei Gütesiegel-Anbietern in die Zertifizierung geschickt.
Gütesiegel trotz Mängeln, Sicherheitslücken und unrechtmäßigen Klauseln
Für den Test soll Stiftung Warentest in Absprache mit dem Shop-Betreiber technische Mängel in den Bestellvorgang und Sicherheitslücken eingebaut haben. Die AGB und die Datenschutzerklärung seien zudem mit verbraucherunfreundlichen und unrechtmäßigen Klauseln gespickt worden. Damit ging es in die Zertifizierung, bei der vier von sechs Anbietern dem Shop ihre Gütesiegel verpasst haben sollen: Tüv Süd, Trusted Shops, der Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber und Tisko Consulting.
Beim EHI-Siegel „Geprüfter Online-Shop“ des EHI Retail Institutes und beim „Käufersiegel“ des Händlerbundes sei der Onlineshop bereits nach der Bewerbung durchgerasselt. Für das EHI-Siegel habe er von zu vielen Punkten abgewichen und beim Käufersiegel sei die Übernahme vorgefertigter Rechtstexte Voraussetzung für die Zertifizierung. Die Texte sollen jedoch nicht mit dem Geschäftsmodell des Testshops kompatibel gewesen sein.
Viele unrechtmäßige Klauseln nicht aufgedeckt
Bei der Testzertifizierung sollen lediglich Trusted Shops und der Tüv Süd einigermaßen überzeugt haben. Beide Anbieter haben der Verbraucherorganisation zufolge einige Schwachstellen aufgedeckt und deren Beseitigung veranlasst. Erschreckend einfach soll hingegen der Erwerb des „Geprüfter Webshop“-Siegels der Tisko Consulting gewesen sein. Ohne Testkauf habe der Anbieter das Siegel gleich nach der ersten Prüfung zum direkten Einbau in den Shop vergeben. Es seien zwar Mängel aufgedeckt worden, deren Beseitigung läge jedoch in der Verantwortung des Onlineshop-Betreibers, soll die Argumentation des Anbieters gelautet haben.
Die technische Sicherheit sei lediglich vom Tüv Süd geprüft worden und der Anbieter habe für eine stärkere Verschlüsselung des Onlineshops gesorgt. Die in den AGB und der Datenschutzerklärung untergebrachten, verbraucherunfreundlichen Klauseln seien größtenteils nicht aufgedeckt worden. Wenn es sich nicht um einen Test gehandelt hätte – hätten Käufer etwa auf die Haftung durch den Onlineshop verzichtet. Moniert hat das der Stiftung Warentest zufolge keiner der Gütesiegel-Anbieter.
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