Strengere Regeln für E-Scooter: Verkehrsgerichtstag fordert Führerschein

Nicht alle Nutzer halten sich an die Empfehlungen und tragen etwa einen Helm. (Bild: Dott)
Eine App installieren, ein Konto einrichten, Bluetooth einschalten und los geht die Fahrt: So einfach sollte es nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages nicht sein, mit einem E-Scooter zu fahren. Die Experten fordern eine Prüfbescheinigung für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie kritisieren, die Regeln für die Nutzung solcher Fahrzeuge seien zu wenig bekannt.
Die Empfehlungen des 58. Deutschen Verkehrsgerichtages enthalten mehrere Vorschläge, wie Unfälle mit E-Scootern vermieden werden könnten. Bei der jährlichen Konferenz berieten Verkehrsjuristen sowie Experten von Hochschulen, Ministerien und Unternehmen drei Tage lang über aktuelle Themen rund um den Straßenverkehr. In diesem Jahr beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe mit den Auswirkungen der E-Tretroller auf den Straßenverkehr.
Die Verleiher von E-Tretrollern weisen ihre Kunden aktuell in der jeweiligen App auf Gefahren und richtige Verhaltensweisen hin. Den Experten zufolge sind die geltenden Regeln für solche Fahrzeuge trotzdem nicht bekannt genug. Der Verkehrsgerichtstag fordert deshalb von den Verleihfirmen mehr Aufklärungsarbeit.
Zahlen zu Unfällen mit E-Scootern, die bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren, gibt es noch nicht. Sie sollen erst ab 2020 in der Unfallstatistik auftauchen. Aktuell dürfen Personen ab 14 Jahren die E-Tretroller benutzen.
Für besonders gefährlich halten die Experten das Abbiegen mit E-Scootern. Mit einem Arm die Fahrtrichtung anzuzeigen, sei ungefährlich nicht möglich, da die Roller einarmig nicht sicher gesteuert werden könnten. Deshalb müssten alle Roller verbindlich mit Blinkern ausgestattet werden.
Um mehr Platz für neue Fahrzeuge wie die E-Scooter zu schaffen, müssten dem Verkehrsgerichtstag zufolge die Radwege ausgebaut werden. Vorerst sollten außerdem keine weiteren ähnlichen Fahrzeuge zugelassen werden. Um das Chaos mit abgestellten Rollern in den Städten zu bewältigen, fordert der Verkehrsgerichtstag bundesweite Vorgaben für das Abstellen von E-Scootern. Die derzeitige Abstellpraxis sei „nicht akzeptabel“.
Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstag haben in der Vergangenheit schon mehrfach zu gesetzlichen Regelungen geführt, zum Beispiel beim Führerschein mit 17 oder dem Handyverbot am Steuer.
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Wir haben so heftige Probleme, aber kümmern uns um so einen Quatsch. Die Rechnung kommt schon noch
…… nun ja, man sollte auf ältere und alte
Bevölkerungsgruppen Rücksicht nehmen.
Dazu müssen Gesetze eingehalten werden.
Es ist unverständlich, dass die Gehwege als
Fahrweg für E-Roller benutzt werden; manchmal
auch zu zweit auf einem E-Roller. Die Ausrege
meistens, das wusste ich nicht. Na ja,
wer das dann wohl glaubt, wer selig.
„Dazu müssen Gesetze eingehalten werden.“
Nein, das muss grundsätzlich niemand. Der Staat muss Gesetze durchsetzen – oder er lässt es halt.