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Neues EU-Label für Smartphones: Was das für deine nächste Kaufentscheidung bedeutet

Ab dem 20. Juni gilt die Ökodesign-Verordnung der EU auch für Smartphones und Tablets. Für Verbraucher:innen bedeutet das mehr Sicherheit sowie Klarheit in Bezug auf die Energieeffizienz.

Von Ann-Catherin Karg
2 Min.
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Schon bald muss ein Label genau anzeigen, wie energieffizient Smartphones sind. (Foto: chainarong06/Shutterstock)

Was bei elektrischen Geräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen längst Standard war, kommt endlich auch für Smartphones und Tablets. Ab dem 20. Juni 2025 sollen Verbraucher:innen auf den ersten Blick erkennen können, wie energieeffizient die Mobilgeräte sind.

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Laut EU-Verordnung sind die Hersteller dann verpflichtet, die Geräte mit einem deutlich sichtbaren Energie-Label mit einer Skala von A bis G zu kennzeichnen. Während das grüne A für Smartphones und Tablets mit dem geringsten Stromverbrauch vorgesehen ist, werden andere mit besonders hohem Stromverbrauch mit einem roten G versehen.

Das Label enthält diverse Informationen

Im stationären Handel muss das Label entweder direkt am Gerät angebracht sein oder auf einem entsprechenden Etikett in der Nähe, das sich eindeutig zuordnen lässt. Im Online-Handel muss die Klassifizierung neben dem abgebildeten Produkt oder dem Preis gezeigt werden.

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Zusätzlich zur Energieeffizienz muss das Label noch weitere Informationen enthalten, die durch verschiedene Symbole dargestellt werden. Durch diese erfahren Verbraucher:innen wie lange der Akku hält, wie oft er bis zum ersten Leistungsverlust geladen werden kann, wie gut das Gerät im Falltest abgeschnitten hat, wie gut es gegen das Eindringen von Wasser und Staub geschützt ist und wie leicht es sich im Schadensfall reparieren lässt.

Im Sinne der Nachhaltigkeit müssen auch Updates und Ersatzteile zur Verfügung stehen

Dass auch die Reparierbarkeit auf einer Skala von A bis E sichtbar gemacht werden muss, ist in der EU ein Novum. Entscheidend für die Bewertung ist die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen sowie die Frage, ob und wenn ja wie leicht Ersatzteile und Software-Updates zu bekommen sind.

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Die Ökodesign-Verordnung stellt auch klar, dass Hersteller die letzten beiden Punkte betreffend in der Pflicht stehen. Künftig müssen sie dafür sorgen, dass vom Markt genommene Geräte noch mindestens fünf Jahre lang mit Updates versorgt werden.

Verbraucher:innen bekommen mehr Sicherheit

Bei Ersatzteilen ist die Frist mit sieben Jahren noch etwas länger. Ebenfalls zum Label gehört ein QR-Code, mit dem Verbraucher:innen Zugang zu einer Datenbank der EU-Kommission haben.

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In dieser stehen Informationen wie zum Beispiel der Lieferantenkontakt oder das Datenblatt zum Abruf bereit.

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