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Überwachung: Europäischer Gerichtshof lässt Klage gegen BND zu

Der BND darf eigentlich keine E-Mails von Deutschen mitlesen. Laut Reporter ohne Grenzen passiert das trotzdem. Jetzt untersucht der Europäische Gerichtshof den Fall.

1 Min. Lesezeit
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Der Europäische Gerichtshof untersucht die Überwachungspraxis des BND. (Foto: nitpicker/Shutterstock)

Der Bundesnachrichtendienst soll massenhaft E-Mails von Deutschen mitlesen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen versucht deshalb seit Jahren, gegen die Behörde vorzugehen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage angenommen, wie die Süddeutsche Zeitung erfahren hat.

Liest der BND Nachrichten von Deutschen mit?

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Eigentlich darf der Bundesnachrichtendienst E-Mails und Chats der deutschen Bürgerinnen und Bürger nicht überwachen. Allerdings durchsucht er Verläufe ausländischer Personen nach politisch brisanten Inhalten und liest die entsprechenden Inhalte.

Weil sich Mails von Deutschen und Nicht-Deutschen aber nicht immer automatisch eindeutig unterscheiden lassen, rutschen vermutlich auch immer wieder Nachrichten von Bundesbürgern und Bürgerinnen durchs Raster.

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Bundesverfassungsgericht hatte Klage abgewiesen

Reporter ohne Grenzen hatte dagegen bereits 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, war aber abgewiesen worden. Die Begründung: Nur, wer beweisen kann, dass seine oder ihre Nachrichten mitgelesen wurden, könne klagen.

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Der Europäische Gerichtshof sieht das offenbar anders. Das geht aus einer E-Mail hervor, die der Gerichtshof am 9. Dezember an die Bundesregierung geschickt hat, aus der die Süddeutsche Zeitung zitiert.

Demnach will das Gericht die Klage annehmen und die Bundesregierung soll bis März eine Stellungnahme abgeben. Mit einer Entscheidung wird vor 2022 nicht gerechnet.

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osuh

zeigt mal wieder was diese deutschen 12 punkte richter draufhaben! wie hoch ist eigentlich die dunkelziffer von falsch abgewiesenen klagen in deutschland?

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