Urteil zur Arbeitszeiterfassung: „Der Bürokrat tut nur seine Pflicht. Mehr tut er nicht“
Es war eine Neuigkeit, die längst gefällt war und dennoch die Gemüter ein zweites Mal erregte: Schon am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein maßgebendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gesprochen, dem das Bundesarbeitsgericht (BAG) vergangene Woche, in etwa drei Jahre später, Folge leistete: Künftig sollen Arbeitgebende die Arbeitszeit ihrer Team-Mitglieder penibel aufzeichnen und nachweisen können.
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Andreas Weck ist Redakteur für das Ressort Arbeitswelt. Er sitzt in Berlin. Zuvor hat er für t3n als Silicon-Valley-Reporter aus San Francisco berichtet. Seine Expertise bewegt sich zwischen der New Work und der New Economy.