Anzeige
Anzeige
News

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Workation? Dieses Urteil dazu musst du kennen

Arbeitgeber:innen können euch eine Workation ermöglichen, diese aber auch verbieten. Doch was passiert in letzterem Fall? Könnt ihr gegen die Entscheidung vorgehen und Ansprüche geltend machen?

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Workation? (Foto: Shutterstock/shellygraphy)

Arbeiten und gleichzeitig Urlaub machen: Das ist mit einer Workation möglich. Denn so könnt ihr in ein anderes Land verreisen und etwa vom Pool oder Strand aus arbeiten. Diese andere Form des Homeoffice wird allerdings nicht von allen Arbeitgeber:innen angeboten. Doch haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch darauf?

Anzeige
Anzeige

Workation: Aktueller Fall zeigt fehlende Rechtsansprüche

Zu dieser Frage gibt es einen aktuellen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt worden ist. Ein Arbeitnehmer hatte eine Woche Workation beantragt, wie Haufe berichtet. Demnach wollte er nach Italien reisen, um von dort aus seine Arbeit zu erledigen. Einen besonderen Grund gab es dafür nicht.

Allerdings hatte der Arbeitgeber zuvor festgelegt, dass Workations nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Etwa dann, wenn die Mitarbeiter:innen im Ausland sind, um dort neues Fachpersonal zu rekrutieren.

Anzeige
Anzeige

Der Arbeitnehmer gab sich damit nicht zufrieden und wandte sich an den Betriebsrat. Da es zu keiner Einigung kam, musste das LAG Köln eine finale Entscheidung treffen. Demnach gibt es keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland, da in der Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, dass ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch ausgeschlossen ist.

Anzeige
Anzeige

Zudem sah das Gericht den Anspruch auf eine Workation nicht durch andere gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen gegeben. Auch der Arbeitsvertrag und der Gleichbehandlungs­grundsatz sorgten nicht für das von dem Arbeitnehmer erhoffte Ergebnis.

Sollte eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung getroffen werden, sollte diese mehrere Punkte abdecken, so etwa die Dauer der Workation, die Erreichbarkeit sowie Modalitäten des Widerrufs und der Beendigung. Nur so kann gewährleistet werden, dass beide Parteien wissen, welche Rahmenbedingungen bei einer Workation gelten.

7 einfache Methoden, wie ihr mit Stress am Arbeitsplatz umgeht Quelle: Prostock-studio/Shutterstock
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

Christian von der Eltz

Ich weiss ja nicht, auf welchem Planeten diese Leute leben, aber meine Empfehlung: Macht euch selbständig und übernehmt Verantwortung. Zunächst bitte nur für euch selbst. Dann könnt ihr machen was ihr wollt und wo ihr es wollt. Ich bin seit 30 Jahren selbständig, habe Agenturen und Studios geleitet und bin heute nur noch als Fotograf und Journalist freiberuflich. Eure Naivität und das Recht alles einfordern zu können ist schon Bemerkenswert. Solltet ihr meinen Rat befolgen muss ich euch warnen. Ihr fällt gnadenlos auf die Nase. Dafür werdet ihr um einige wichtige Erkenntnisse reicher. Unbezahlbar!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige