Steam-Account im Testament: Warum das Erben von Spielen kompliziert ist
Wer erbt eigentlich eure Steam-Games, wenn ihr nicht mehr seid? Diese Frage hat sich User „delete12345“ auf Resetera gestellt und beim Steam-Support nachgefragt. Allerdings gab es eine für ihn eher enttäuschende Antwort: Die Steam-Games dürfen nicht weitergegeben werden und bleiben für mögliche Erben unzugänglich.
Valve verbietet die Weitergabe eures Steam-Accounts
„Unglücklicherweise sind Steam-Accounts und Games nicht transferierbar“, heißt es in der Antwort des Steam-Supports. Demnach wären die Mitarbeiter:innen nicht in der Lage, die Zugangsdaten für den Account an weitere Personen zu geben oder die vorhandenen Games in einen anderen Account zu integrieren. Packt ihr euren Steam-Account also in euer Testament, lässt sich dieser Wunsch rechtlich nur schwer umsetzen.
Die offensichtlichste Alternative ist es, die Account-Daten irgendwo zu hinterlegen, sodass andere nach eurem Ableben darauf zugreifen können. Geht es nach Steam, ist das aber auch kein erlaubter Weg, um den Account den neuen Besitzer:innen zuzuschreiben. So heißt es in den Steam Subscriber Agreements:
„Ihr dürft euer Passwort und euren Account niemandem zeigen, diese nicht mit anderen teilen oder es ihnen auf jegliche Art ermöglichen, ihn zu nutzen – es sei denn, es wurde explizit von Valve erlaubt.“ Demnach hätten die Steam-Erben zwar eure Account-Daten, dürften aber eigentlich nicht auf selbige zugreifen, wenn es keine Erlaubnis von Valve gab.
Gibt es einen Workaround für das Steam-Erbe?
In einem 2013 veröffentlichten Artikel des Santa Clara High Technology Journals heißt es, dass sich digitaler Content doch vererben lässt, wie Ars Technica berichtet. Demnach ist es möglich, die Titel über ein physisches Gerät weiterzureichen, auf das die Spiele bereits heruntergeladen wurden. Die Steam-Erben dürften dann die heruntergeladenen Spiele auf einem vererbten PC zocken, aber keine weiteren Games laden oder auf ein anderes Gerät wechseln.
Das digitale Zeitalter sorgt dafür, dass wir uns auch mit Themen wie dem Vererben von Accounts und virtuellen Inhalten beschäftigen müssen. Wie ihr euren digitalen Nachlass regeln könnt, lest ihr im verlinkten Artikel. Dort erfahrt ihr beispielsweise, wie ihr Zugänge zu Social-Media-Plattformen vererbt und wofür eine Vollmacht sowie ein Erbschein nötig sind.
Würde ja potenziellen Profit schmälern…
Ganz einfache Lösung: Familienfreigabe einrichten. Solange ich nicht spiele, kann jemand anderes mit deren eigenem Account auf meine Spiele zugreifen, völlig legal.
Unbefristete Vorsorgevollmacht mit post mortem Zusatz sollte Valve juristisch in DE auch keine Chance geben, die Herausgabe der Zugangsdaten dem Erbe (der nicht als Erbe sonder dauerhaft Bevollmächtigter auftritt) zu verweigern. Bzw. dem Erbe einen AGB Bruch nachzuweisen wenn der die Daten mittels Zugriff auf zB Email des Verstorben erlangt hat solang er im Besitz so einer Vollmacht war. Juristisch müsste das aber wohl mal jemand ausfechten und für die dann folgenden Generationen weiß ich nicht, ob so eine Vollmacht dann wieder vererbar wäre.