Verbraucherzentrale verklagt Trade Republic: Was steckt hinter den Vorwürfen?

Hohe Zinsen versus „irreführende Werbung“: Verbraucherschützer nehmen Neobroker Trade Republic ins Visier. (Foto: Trade Republic)
Bemerkenswert hohe Zinsen von drei Prozent auf das Girokonto – und zwar unbegrenzt und auch noch durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Mit diesen Versprechen soll Trade Republic zuletzt erfolgreich um Kund:innen geworben haben.
Verbraucherzentrale kritisiert „irreführende Werbung“
Dabei soll der Neobroker aber nicht ausreichend klargemacht haben, dass es sich hierbei nicht um die sonst üblichen Tagesgeldzinsen handelt, sondern dass vor allem bei höheren Beträgen auch in Geldmarktfonds investiert wird. Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hatte Trade Republic sowie den Konkurrenten Scalable deswegen Anfang Februar 2025 abgemahnt. Jetzt folgt eine Klage – gegen Trade Republic.
Für die Verbraucherschützer:innen weise Trade Republic nicht ausreichend daraufhin, „dass der Zinssatz veränderlich ist und dass das Guthaben nicht vollständig der Einlagensicherung unterliegt“. Diese Einschränkungen fänden Verbraucher:innen, „wenn überhaupt, nur nach einigen Klicks im Kleingedruckten“, wie es in einer entsprechenden Mitteilung heißt.
Zinssatz beläuft sich noch auf 2,75 Prozent
Das Risiko des Geldmarktfonds ergebe sich etwa aus den im Fonds befindlichen Wertpapieren, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zudem seien die Zinsen nicht „unbegrenzt“. Sie würden sich vielmehr an dem EZB-Leitzins orientieren. Mittlerweile hat Trade Republic den Zinssatz auf 2,75 Prozent gesenkt.
„Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, so Nauhauser. Es bestehe die Gefahr, dass Anleger:innen einen Teil ihres Vermögens verlieren, wenn es zu „Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen“ komme.
Verbraucher:innen wüssten zudem nicht, welcher Teil des Guthabens als Liquiditätsfonds verwahrt werde. Im Kleingedruckten behalte sich Trade Republic zudem vor, „diese Aufteilung jederzeit nach Belieben zu ändern“, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont.
Das sei „geschäftspolitisches Kalkül“, so Nahauser. Würde Trade Republic eine Fußnote mit dem Hinweis „ohne Einlagensicherung“ hinzufügen, würde dies Interessent:innen abschrecken.
Trade Republic wehrt sich gegen Kritik
Trade Republic setzt sich gegen die Kritik zur Wehr. Schon im Mai 2024 habe man die „Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken sowie in qualifizierte Geldmarktfonds“ eingeführt. Kund:innen könnten in der App „jederzeit transparent einsehen, wie ihr Barguthaben verteilt ist“, zitiert tagesschau.de das Unternehmen.
Zudem stelle man auch auf der Hauptseite der Website sowie im Help Center eine ausführliche Erklärung bereit. Das sehen die Verbraucherschützer:innen aber offenbar anders.
Nach der durch Trade Republic zurückgewiesenen Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eigenen Angaben zufolge am 7. Februar 2025 eine Klage vor dem Landgericht Berlin II eingereicht. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 12.02 veröffentlicht, interessiert jedoch immer noch sehr viele unserer Leser:innen. Deshalb haben wir ihn aktualisiert und hier nochmals zur Verfügung gestellt.