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Videoüberwachung im Betrieb: Notebooksbilliger zu 10,4 Millionen Euro Strafe verdonnert

Notebooksbilliger. (Foto: Ralf Liebhold / shutterstock)
Die Argumentation von Notebooksbilliger, man habe den Warenfluss kontrollieren oder etwa möglichen Diebstählen vorbeugen wollen, greife aus ihrer Sicht nicht, erklärte Thiel. „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann.“ Die Maßnahme sei weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte oder Verdachtsfälle bei Straftaten begrenzt worden. Nun soll der Onlinehändler, der auch stationäre Geschäfte betreibt, deshalb 10,4 Millionen Euro zahlen.
Notebooksbilliger wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dessen Höhe stehe „in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes“, ließ Chef Oliver Hellmold mitteilen. „Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.“ dpa
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Ein verzögerte oder nicht gemachter Lebensmittelrückruf kostet zwischen 500 – 10.000. Aber hier stehen auch nur Gesundheit und Leben auf dem Spiel, während hier ja das Verhalten analysiert werden HÄTTE könnte. Dass das anscheinend nicht geschehen ist – irrelevant.