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Fundstück

Vorsicht vor Ghost Jobs: So erkennst du Fake-Stellenanzeigen

Immer mehr Unternehmen veröffentlichen Fake-Stellenanzeigen und sorgen damit bei Bewerber:innen für viel Frust. Doch woran erkennt man „Ghost Jobs“? Diese drei Warnsignale helfen dir, seriöse Angebote von Fakes zu unterscheiden.

Von Noëlle Bölling
2 Min.
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Falsche Stellenanzeigen führen bei Bewerber:innen zu Frust. (Foto: 1st footage / Shutterstock)

Die Suche nach einem neuen Job kann eine Herausforderung sein – und wird durch sogenannte „Ghost Jobs“ noch erschwert. Dabei handelt es sich um Stellenanzeigen, hinter denen sich keine echte Stelle verbirgt. Wie Fortune berichtet, tauchen solche irreführenden Anzeigen immer häufiger auf Plattformen wie LinkedIn und Indeed auf. Doch was steckt hinter diesem relativ neuen Phänomen? Und wie lassen sich „Ghost Jobs“ im Internet von seriösen Stellenangeboten unterscheiden?

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Warum gibt es „Ghost Jobs“ überhaupt?

Drei von fünf Jobsuchenden gehen davon aus, bei ihrer Recherche bereits auf Fake-Stellenanzeigen gestoßen zu sein. Das zeigt ein aktueller Bericht des Recruiting-Software-Anbieters Greenhouse, der 2.500 Arbeitnehmer:innen in Deutschland, Großbritannien und den USA befragte. Die Plattform selbst schätzt, dass zwischen 18 und 22 Prozent aller auf ihr veröffentlichten Stellenangebote in Wirklichkeit gar nicht existieren. Unternehmen bestätigen diesen Trend inzwischen sogar: Bei einer Befragung des Wall Street Journal gaben fast 70 Prozent der Firmen an, im zweiten Quartal 2024 mindestens eine nicht existierende Stellenanzeige geschaltet zu haben.

Die Gründe für solche irreführenden Jobangebote sind vielfältig: In manchen Fällen entstehen sie versehentlich – zum Beispiel, wenn Unternehmen vergessen, eine bereits besetzte Position aus dem Netz zu nehmen. In anderen Fällen schreiben Unternehmen Stellen öffentlich aus, weil sie rechtlich dazu verpflichtet sind, obwohl die Position intern bereits vergeben wurde. Doch oft steckt auch eine bewusste Strategie dahinter.

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Manche Unternehmen nutzen Fake-Stellenanzeigen gezielt, um herauszufinden, welche Bewerber:innen sich für bestimmte Rollen interessieren. Sie wollen eine Pipeline für zukünftige Stellenausschreibungen aufbauen oder Wachstum und Expansion vorzutäuschen. Für Jobsuchende bedeutet das vor allem eines: Zeitverschwendung und Frustration, wenn sich herausstellt, dass die vermeintliche Jobchance nie existierte.

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Drei Anzeichen für eine Fake-Stellenanzeige

Die Verunsicherung ist groß: Obwohl auch in Deutschland viele Bewerber:innen davon ausgehen, schon einmal auf eine Fake-Anzeige gestoßen zu sein, gaben 21 Prozent an, sich dennoch beworben zu haben. Am häufigsten finden Bewerber:innen „Ghost Jobs“ auf Social-Media-Plattformen (35%), in E-Mail-Jobbenachrichtigungen (30%) und auf Karriereseiten von Unternehmen (28%).

Während einige Jobbörsen bereits damit begonnen haben, Verifikationssysteme für Arbeitgeber:innen einzuführen, bleibt der beste Weg, selbst aktiv zu werden. Peter Duris ist CEO von Kickresume, einem SaaS-Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Arbeitssuchende bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen zu unterstützen. Er weiß genau, welche Warnsignale darauf hindeuten, dass es sich bei einer Stellenazeige um einen „Ghost Job“ handeln könnte:

  • Fehlendes oder veraltetes Veröffentlichungsdatum: Wenn eine Stellenanzeige kein Datum enthält oder schon mehrere Monate alt ist, ist Vorsicht geboten. Die meisten Positionen werden deutlich schneller besetzt.
  • Wiederholte oder zu häufige Postings: Wenn eine Stelle immer wieder veröffentlicht wird oder auffallend oft innerhalb kurzer Zeit erneut erscheint, könnte es sich um eine Ghost-Anzeige handeln.
  • Keine Erwähnung auf der Unternehmenswebsite: Wenn die ausgeschriebene Position nur auf Jobbörsen wie LinkedIn oder Indeed, aber nicht auf der offiziellen Karriereseite des Unternehmens zu finden ist, sollten Bewerber:innen misstrauisch werden. Zusätzlich können Bewertungen auf Plattformen wie Glassdoor Hinweise darauf geben, ob ein Unternehmen für Ghost Jobs bekannt ist.
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Marc Nt.

Das schlimmste daran ist, dass Bewerbungen immer noch Geld kosten und das erwerbslose Menschen, auf Jobsuche, schlichtweg ruinieren kann.
Hier stellt sich die Frage, ob gegen diesen Tatbestand wegen Verstoßes gg. § 263 StGB (Betrug) vorhegangen werden kann, denn diese Unternehmen verschaffen Bewerbenden klar einen wirtschaftlichen Nachteil, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Häufig vetsenen Jobsuchende 100e Bewerbungen. Geht man von nur 20 % Fakestellenannoncen und 5,-€ pro Bewerbung, aus, summiert sich das erheblich. Leider verlangen viele Unternehmen immer noch Papierbewerbungen.

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