Christian Lindner plant Steuererleichterungen: So profitierst du schon jetzt
Bundesfinanzminister Christian Lindner plant aufgrund der hohen Inflation neue Steuererleichterungen, die für die Bürger:innen 2025 und 2026 höhere Freibeträge bringen sollen, sofern sie denn verabschiedet werden. Schon jetzt ist allerdings klar, dass 2025 der Grundfreibetrag weiter steigen wird. Das bedeutet, dass die Bundesbürger:innen mehr Netto vom Arbeitsbrutto erhalten.
Es gibt aber auch trotz steigender Verbraucherpreise einen kleinen Kniff, mit dem sich Steuerzahler:innen eine Lohnsteuerermäßigung schon vorab und nicht erst über den Jahresausgleich in Form der Steuererklärung sichern können. Das bedeutet, dass man bereits mit der monatlichen Auszahlung einen höheren Betrag aufs Konto bekommt (und mit der späteren Steuererklärung weniger Erstattung erhält, im schlimmsten Fall sogar nachzahlen muss).
Eintragen lassen kann man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte im Rahmen des „Lohnsteuerermäßigungsverfahrens“ (so heißt dies offiziell) ab sofort für das Jahr 2025 und sogar noch für 2024 rückwirkend. In diesem Fall muss der Antrag bis Ende November gestellt sein, damit er sich möglicherweise noch auf so etwas wie Weihnachtsgeld oder die Jahresleistung auswirkt. Das Coole dabei: Der Freibetrag wird gegebenenfalls auf die restlichen Monate aufgeteilt. Bis zum Schluss sollte man allerdings nicht warten, da das Finanzamt hier auch die Meldung weiterleiten muss.
Pendlerpauschale und andere Werbungskosten mindern die Steuerlast
Eintragen kann man hier beispielsweise Fahrtkosten im Rahmen des Pendelns, Aufwendungen für eine schon anstehende Fortbildung sowie fürs häusliche Arbeitszimmer. Möglich ist das, wenn die Kosten den Werbungkostenbetrag (1230 Euro) um mindestens 600 Euro übersteigen, also erwartbare Kosten von mindestens 1830 Euro dort stehen.
Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann entweder (am einfachsten) über das Finanzamtsportal Elster erfolgen oder über ein Formular, das es entweder beim Finanzamt selbst oder auf dem entsprechenden Server gibt. Wenn schon absehbar ist, dass die Kosten auch im darauffolgenden Jahr anfallen, kann der Antrag über das entsprechende Feld gleich für die nächsten zwei Jahre angemeldet werden. Entsprechende Änderungen (etwa weil man näher zum Arbeitsplatz zieht oder bestimmte erhöhte Belastungen durch Krankheit nun doch nicht mehr anfallen) sind dem Finanzamt aber zu melden.
Einen Haken hat die Sache allerdings: Wer solche Freibeträge eintragen lässt, muss auch verbindlich eine Steuererklärung für das jeweilige Jahr abgeben. Verbraucher:innen, die das bislang nicht getan haben, sollten aber ohnehin prüfen, ob es nicht schlau ist, sich das zu viel gezahlte Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Rückerstattung der 12,6 Millionen Steuerpflichtigen bei 1 063 Euro.
ClickBaiting – Ganz ganz schwache INfor, passt noch so gerade zum Thema