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Wenns um Bitcoin geht, Sparkasse? Banken dürfen ab 2020 Kryptowährungen verkaufen

Das geplante Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie will Banken ab dem kommenden Jahr den Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen erlauben. Die Branche ist erfreut.

Von Dieter Petereit
1 Min.
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Wichtige Kryptowährungen: Bitcoin, Litecoin, Ethereum. (Bild: Shutterstock)

Die kriselnden deutschen Banken könnten ab dem kommenden Jahr über ein weiteres Geschäftsfeld verfügen, nämlich den Verkauf und die Verwahrung von Kryptowährungen. Bislang galt das Entwickeln eines entsprechenden Angebots für Bankhäuser als schwierig. Entsprechend bietet derzeit praktisch keine Bank ihren Kunden digitale Assets an.

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Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF) wird sich das wohl ändern. Immerhin sieht dieser deutliche Erleichterungen vor. Der Entwurf bedarf indes noch der Zustimmung der Länder, die allerdings als sicher gilt.

Kryptowährungen per Blick: Banken erhalten zusätzliches Standbein

Im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen ist der endgültige Gesetzentwurf erheblich milder gefasst. So wird es offenbar zu dem zunächst geplanten sogenannten Trennungsgebot nicht kommen. Dieses hätte gefordert, dass das Geschäft mit der Aufbewahrung von Kryptowährungen nicht aus derselben rechtlichen Einheit angeboten wird wie andere regulierte Bankgeschäfte. Damit hätten Banken für diesen Part mit Kooperationspartnern oder eigens zu diesem Zweck gegründeten Tochterfirmen arbeiten müssen. Weitere Erleichterungen sehen etwa verlängerte Antragsfristen für die nötige Lizenz vor.

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Mit der nun beschlossenen Gesetzesänderung wird das Geschäft mit Kryptowährungen für Banken und ihre Kunden ab dem kommenden Jahr ebenso einfach wie das bisherige Geschäft mit klassischen Wertpapieren. Das erfreut die Branche.

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Gesetzesänderung gefällt nicht jedem, aber vielen

So spricht etwa Sven Hildebrandt, Leiter des Beratungsunternehmens Distributed Ledger Consulting (DLC), schon von einem „Krypto-Himmel“ auf Erden und bescheinigt dem deutschen Gesetzgeber eine Vorreiterrolle. Auch der Bundesverband deutscher Banken begrüßt die neue Regelung und verweist darauf, dass die Geldhäuser erhebliche Erfahrung in der Lagerung von Kundenvermögen und im Risikomanagement haben.

Es gibt indes auch Kritiker. So befürchtet das Verbraucherzentrum Baden-Württemberg etwa, dass die Banken mit den neuen Produkten einen aggressiveren Vertrieb betreiben und „mit allen Mitteln“ neue Kunden ansprechen würden. Dabei könnte die Beratung über die Risiken der Kryptowährung auf der Strecke bleiben.

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Passend dazu: Die Linke will Bitcoin verbieten – wieso das nicht gelingen wird

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