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Habe ich einen Rechtsanspruch auf Workation? Dieses Urteil dazu musst du kennen

Arbeitgeber:innen können euch eine Workation ermöglichen, diese aber auch verbieten. Doch was passiert in letzterem Fall? Könnt ihr gegen die Entscheidung vorgehen und Ansprüche geltend machen?

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Haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Workation? (Foto: Shutterstock/shellygraphy)

Arbeiten und gleichzeitig Urlaub machen: Das ist mit einer Workation möglich. Denn so könnt ihr in ein anderes Land verreisen und etwa vom Pool oder Strand aus arbeiten. Diese andere Form des Homeoffice wird allerdings nicht von allen Arbeitgeber:innen angeboten. Doch haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch darauf?

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Workation: Aktueller Fall zeigt fehlende Rechtsansprüche

Zu dieser Frage gibt es einen aktuellen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt worden ist. Ein Arbeitnehmer hatte eine Woche Workation beantragt, wie Haufe berichtet. Demnach wollte er nach Italien reisen, um von dort aus seine Arbeit zu erledigen. Einen besonderen Grund gab es dafür nicht.

Allerdings hatte der Arbeitgeber zuvor festgelegt, dass Workations nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Etwa dann, wenn die Mitarbeiter:innen im Ausland sind, um dort neues Fachpersonal zu rekrutieren.

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Der Arbeitnehmer gab sich damit nicht zufrieden und wandte sich an den Betriebsrat. Da es zu keiner Einigung kam, musste das LAG Köln eine finale Entscheidung treffen. Demnach gibt es keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland, da in der Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, dass ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch ausgeschlossen ist.

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Zudem sah das Gericht den Anspruch auf eine Workation nicht durch andere gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen gegeben. Auch der Arbeitsvertrag und der Gleichbehandlungs­grundsatz sorgten nicht für das von dem Arbeitnehmer erhoffte Ergebnis.

Sollte eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung getroffen werden, sollte diese mehrere Punkte abdecken, so etwa die Dauer der Workation, die Erreichbarkeit sowie Modalitäten des Widerrufs und der Beendigung. Nur so kann gewährleistet werden, dass beide Parteien wissen, welche Rahmenbedingungen bei einer Workation gelten.

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Christian von der Eltz

Ich weiss ja nicht, auf welchem Planeten diese Leute leben, aber meine Empfehlung: Macht euch selbständig und übernehmt Verantwortung. Zunächst bitte nur für euch selbst. Dann könnt ihr machen was ihr wollt und wo ihr es wollt. Ich bin seit 30 Jahren selbständig, habe Agenturen und Studios geleitet und bin heute nur noch als Fotograf und Journalist freiberuflich. Eure Naivität und das Recht alles einfordern zu können ist schon Bemerkenswert. Solltet ihr meinen Rat befolgen muss ich euch warnen. Ihr fällt gnadenlos auf die Nase. Dafür werdet ihr um einige wichtige Erkenntnisse reicher. Unbezahlbar!

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