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12 Euro pro Gerät – Einigung bei der Urheberabgabe für Unterhaltungselektronik erzielt

Der Bitkom und der ZVEI haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der Urheberabgabe für Unterhaltungselektronik geeinigt. Fällig werden demnach bis zu zwölf Euro pro Gerät.

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Fernseher mit externer Festplatte. (Foto: Shutterstock)

Bis zu zwölf Euro pro Gerät müssen Hersteller und Importeure von Unterhaltungselektronik zahlen – rückwirkend zum 1. Januar 2008, wie es in einer Mitteilung des Bitkom heißt. Der Digitalverband hatte sich mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt.

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Der Bitkom sieht sowohl Unternehmen als auch Verbraucher als Profiteure der Einigung. „Nach langen Verhandlungen haben die Unternehmen jetzt Rechtssicherheit und bleiben von überzogenen Forderungen verschont“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Zuvor sollen die Verwertungsgesellschaften bis zu 49 Euro pro Gerät (für DVD-Rekorder mit Festplatte) gefordert haben.

Urheberabgabe für TV-Geräte, DVD-Rekorder und mehr

Jetzt sollen für TV-Geräte mit Festplattenspeichern sowie für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen jeweils Abgaben in der Höhe von zwölf Euro anfallen. 1,25 Euro wiederum werden für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, fällig. Ebenfalls abgabenpflichtig sind laut Bitkom MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten.

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Mit der Urheberabgabe soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Diese Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Die Ausschüttung der Einnahmen an die Urheber übernehmen Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die GVL.

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Die Streaming-Inhalte von Amazon lassen sich künftig auch per Monatsabo buchen. Vorerst allerdings nur in den USA. (Screenshot: Amazon)

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Der Bitkom begrüßte zwar die Einigung, übte aber grundsätzliche Kritik am System der Pauschalabgaben. Dieses sei nicht mehr zeitgemäß. Längst würden die Nutzer Filme und Musik streamen und diese nicht mehr auf Kassetten aufnehmen oder auf CDs und DVDs brennen. Laut Bitkom könnte ein Fonds-Modell, wie es in einigen skandinavischen Ländern zum Einsatz komme, eher der Praxis der digitalen Welt entsprechen.

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Christian Schneider

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