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Corona-Schutzschirm: Deutscher Startup-Verband schlägt Vier-Stufen-Plan vor

Der deutsche Startup-Verband sieht die bisherigen Hilfspakete für die deutsche Wirtschaft als ungeeignet für Start-ups an und macht eigene Vorschläge.

3 Min.
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Start-ups brauchen besondere Schutzmaßnahmen. (Grafik: Shutterstock)

Der Bundesverband Deutsche Start-ups e.V. unter Leitung von Christian Miele legt einen Maßnahmenkatalog (PDF) zur Rettung der deutschen Startup-Szene vor. Dies sei erforderlich, weil die bereits angekündigten Rettungspakete für Start-ups typischerweise ungeeignet seien.

Auch Start-ups spüren die Coronakrise

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Grundsätzlich geht es Start-ups in der Coronakrise nicht anders als anderen Unternehmen auch. Es kommt ganz darauf an, womit sie sich befassen. Wie stets gibt es Gewinner und Verlierer.

Gehören Start-ups allerdings nicht zu den Gewinnern, etwa weil sie eine Buchungsplattform für Reisen oder Tickets betreiben oder anderweitig etwa im Mobilitätsgeschäft tätig sind, wird es für sie ebenso schnell finanziell eng wie für Solo-Selbständige oder etablierte Unternehmen.

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Problem: Traditionelle Finanzierungswege sind Start-ups verschlossen

Das Problem, das der Startup-Verband identifiziert hat, ist jedoch, dass die Voraussetzungen, unter denen die bereits beschlossenen Schutzschirm in Anspruch genommen werden können, von Start-ups in der Regel nicht erbracht werden können.

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Das fange schon damit an, dass Start-ups vielfach keine Hausbank hätten, über die sie Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen könnten. Aber auch andere bankübliche Voraussetzungen, wie eine positive Ertragslage, vorhandene Sicherheiten und Beleihungsobjekte oder Gesellschafterbürgschaften, könnten Start-ups zumeist nicht erfüllen.

So blieben für Start-ups die meisten Rettungsmaßnahmen verschlossen. Zwar könnten auch Steuerstundungen und Kurzarbeit die Liquiditätssituation verbessern. Das sei aber insgesamt nicht hinreichend, um kurzfristige Liquiditätsengpässe wirksam zu vermeiden.

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Genau das sei jedoch erforderlich. Immerhin würden Start-ups mit ihren Innovationen etwa zur akuten Krisenbewältigung beitragen können. Zudem stellten sie viele Arbeitsplätze und seien insgesamt die Innovationstreiber der deutschen Wirtschaft. Das veranlasste den Startup-Verband einen Vier-Stufen-Plan als Startup-Schutzschirm zu konzipieren und vorzuschlagen.

Vorschlag des Verbands offenbar bereits in Abstimmung mit BMWi und KfW

Wie der Tagesspiegel erfahren haben will, arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW und Startup-Verband bereits an der Umsetzung des Vorschlags. Dabei soll es um eine Größenordnung von mehreren Milliarden Euro gehen.

Der Vier-Stufen-Plan setzt dabei auf der klassischen Finanzierungsstrategie von Start-ups auf, der Inanspruchnahme von Risikokapital. Auch hier stellen die Verbandsexperten inzwischen einen Engpass fest. Investoren ziehen sich danach zunehmend auf ihren Bestand zurück und scheuen vor weiteren Investitionen zurück.

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Das brächte Start-ups eher über kurz als über lang neue Probleme, so der Startup-Verband. Immerhin seien sie in der Regel nur für 12 bis 18 Monate finanziert und müssten sich stets um neue Finanzierungsrunden kümmern, um die Liquidität zu sichern. Für die Dauer der Coronakrise scheint aber genau das unwahrscheinlich.

Das ist der Vier-Stufen-Plan des Startup-Verbands

Der Startup-Verband schlägt daher einen Plan vor, der vorsieht, das Geld nicht direkt an die Start-ups, sondern an deren Investoren zu geben. So würde sichergestellt, dass nicht Start-ups gerettet würden, die bereits vor der Krise kein aussichtsreiches Geschäftsmodell gehabt hätten.

Die vier Stufen des Plans sehen so aus:

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  • Ganz junge Start-ups und solche ohne Wagniskapitalgeber sollen zinsgünstige staatliche Darlehen erhalten. Die Vergabe soll unkompliziert erfolgen, indem die Antragsprüfung auf „sofort verfügbare Bonitätsinformationen“ beschränkt bleibt. Eine persönliche Haftung der Gründer soll „weitgehend ausgeschlossen“ werden. Das Geld soll spätestens zwei Wochen nach Bewilligung ausgezahlt werden. Die Haftungsfreistellung soll im Regelfall mindestens 80 Prozent betragen.
  • Zur Rettung von Start-ups, die bereits Investoren haben, soll ein „Matching-Fonds“ eingerichtet werden. Dieser könnte von bestehenden Institutionen wie der KfW-Tochter KfW Capital oder dem High-Tech-Gründerfonds getragen werden. Er soll die Investitionen der Risikokapitalgeber in Start-ups erleichtern, indem er 80 Prozent der jeweiligen Finanzierungssumme in Form von Wandeldarlehen übernimmt. Damit die Maßnahme unmittelbare Wirkung erzielen kann, soll sie auf den 1. März 2020 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
  • Große Start-ups, der Verband nennt sie Scale-ups, mit vielen hundert Mitarbeitern sollen direkte staatliche Hilfen in Größenordnungen von dreistelligen Millionensummen beantragen können. Das Geld soll in Form von „Venture Debt“ vergeben werden. Das bezeichnet eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital.
  • Für den Fall, dass die Investoren der Start-ups selbst in Schieflage geraten, schlägt der Startup-Verband einen „Notfallplan“ vor. Der Europäische Investmentfonds oder die KfW sollen dann deren Anteile übernehmen.

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Kommentare (5)

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Statusquo

Der Staat, wir alle also, soll „Start-Ups“ aus den Miesen holen? Es war früher so und wird es wohl auch in Zukunft so sein, dass gute Businesses Investoren überzeugen können.

Diese Aufgabe jetzt dem Staat zu übertragen, da wird wohl jeder wissen, dass das desaströs wird.

Und wenn eine Bank es nicht hinbekommt, für seinen Kunden einen KfW-Kredit zu organisieren, sorry, dann muss man halt die Bank wechseln. Ein Bankkonto dürfte wohl jede Firma haben…

Dieter Petereit

Da hat der gute Statusquo wohl den Beitrag nicht gelesen, aber schnell eine Meinung abgesetzt. Start-ups haben eben gerade häufig KEINE Hausbank und KEINE Kredite und erfüllen auch die konventionellen Anforderungen dafür NICHT.

Statusquo

Ich hab schon richtig gelesen.

Jedes Start-Up dürfte ein Bankkonto haben.

Also geh ich zu dieser Bank und sage, dass ich KfW-Unterstützung brauche. Was wird die Bank wohl machen?

A: Klar, Sie sind Kunde bei uns, wir kümmern uns.

B: Sorry, wir sind nicht zuständig/ haben kein Interesse.

Wenn B eintritt -> Bank wechseln. Da spielt es auch keine Rolle, ob schon einmal ein Kredit beantragt wurde oder nicht.

Und was die konventionellen Anforderungen angeht: Stimmt schon, ich als Bürger würde es ungern sehen, wenn Staatskredite jetzt bei Firmen landen, die sich bisher nur mit Risikokapital durchgeschlagen haben.

Lieber verzichte ich auf drei positive Unternehmen, als dass ich dafür 30 Stück peppeln musste. Und wir reden hier ja nicht von neuen Googles. Bitter, aber so ist es halt erst mal. Den IT-lern wird die Arbeit sicher nicht ausgehen.

Dieter Petereit

Nein, du hast offenbar nicht richtig gelesen. Viele Startups haben KEINE Hausbank. KEINE.

Titus von Unhold

Sven Schmidt meinte im Podcast des Managermagzin die Forderungen des Start-Up-Verband seien komplett asozial. Niemand brauche Millionäre die sich ihr Risiko vom Staat absichern lassen und niemand brauche gesellschaftlich nutzlose Zombiefirmen.

Ich gebe Sven Schmidt vollumgfänglich recht.

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