Anzeige
Anzeige
News

Bored Apes: NFT-Investoren verklagen Paris Hilton und Justin Bieber

Sind Käufer über die Risiken von Bored-Apes-NFT getäuscht worden? Das soll jetzt eine Klage klären, die neben dem Auktionshaus Sotheby’s auch eine Reihe von Prominenten betrifft.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Haben Paris Hilton und andere Promis die Bored-Apes-Investoren getäuscht? (Foto: picture alliance / AA | Lokman Vural Elibol)

Eine Investorengruppe, die NFT des Bored Ape Yacht Club bei einer Sotheby’s-Auktion erworben hatte, geht nun rechtlich gegen das renommierte Auktionshaus und zahlreiche Promoter der NFT, darunter Paris Hilton und Justin Bieber, vor.

Anzeige
Anzeige

Die Kläger werfen Sotheby’s vor, sie hätten in Zusammenarbeit mit Yuga Labs, dem Unternehmen hinter dem Bored Ape Yacht Club, die NFT irreführend beworben und die Preise künstlich in die Höhe getrieben. CNN zufolge sind in der Klage insgesamt 30 Unternehmen und Einzelpersonen betroffen.

Preise für NFT im Keller

Ein Grund für die Klage dürfte der dramatische Preisverfall der NFT gewesen sein. Noch im Mai 2022 wechselte das günstigste NFT der Kollektion für stolze 400.000 US-Dollar den Besitzer. Heute sind diese NFT auf dem Markt für gerade mal etwas über 50.000 Dollar zu finden.

Anzeige
Anzeige

„Sotheby’s Behauptungen, dass der nicht genannte Käufer ein ‚traditioneller‘ Sammler sei, hatten fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass der Markt für (Bored Ape Yacht Club) NFT auf ein Mainstream-Publikum übergegangen sei“, so das Kläger-Rechtsteam in einer beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Beschwerde.

Bildergalerie: Die 10 teuersten NFTs aller Zeiten

Das sind die 10 teuersten NFT der Geschichte Quelle:

Sotheby’s und Yuga Labs weisen Vorwürfe zurück

Sotheby’s hat inzwischen auf die Vorwürfe reagiert. In einem Statement gegenüber CNN betont das Auktionshaus, dass die Klage unbegründet ist, und kündigt an, sich entschieden zu verteidigen.

Anzeige
Anzeige

Yuga Labs schließt sich dieser Verteidigungslinie an: „Wir betrachten diese wiederholten und neuen Anschuldigungen als völlig unbegründet“, so ein Unternehmenssprecher per E-Mail.

Ein weiterer Akteur in dieser Affäre ist der Krypto-Zahlungsdienstleister Moonpay. Diesem wird vorgeworfen, Influencer heimlich in Kryptowährung bezahlt zu haben, um das Interesse an den NFT künstlich zu steigern. Diese bezahlten Promotionen ließen das Interesse an den NFT laut Kläger als organisch erscheinen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (3)

Community-Richtlinien

Meisterqn

Tut mir leid, aber der normale Menschenverstand kann diese Frage nur mit „nein“ beantworten.
Wer sich diese überteuerten Affenbildchen gekauft hat ist entweder ein risikobereiter Zocker (dagegen ist nichts einzuwenden, solange diese die Kontrolle nicht verlieren) oder ein Idiot. Sorry, aber so ist es nunmal.
Mit der Klage zeigen diese Leute eindeutig, dass sie zur zweiten Gruppe gehören.

Thomas

Exakt so ist es, diese Dummheit gehört einfach bestraft.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige