
Entscheidend wird sein, ob das Gericht NFT als Wertpapiere bewertet. Befindet das Gericht, dass die BAYC-NFT vergleichbar mit einer Aktie eines Unternehmens sind, hätte das Konsequenzen für Yuga Labs. Das Unternehmen hätte es dann versäumt, die notwendigen Offenlegungs- und Registrierungspflichten zu erfüllen, die mit dem Angebot von Wertpapieren einhergehen. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat diese Einstufung bisher vermieden. Ändert sich das, wäre die Behörde zukünftig für den Kunstmarkt zuständig. Expert:innen halten das für eher unwahrscheinlich.
Anders sieht es im Fall von Apecoin aus. Die Kryptowährung, die von Yuga im März veröffentlicht wurde, gibt Inhaber:innen die Möglichkeit, über die Governance-Vorschläge der dezentralen autonomen Organisation (DAO) von Apecoin abzustimmen. Hier werden Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Ökosystem des Bored Ape Yacht Clubs getroffen. Der Wert der Münze hängt stark mit dem von Yuga Labs und dem BAYC zusammen. Dadurch ähnelt der Token eher einer Aktie und könnte unter die Aufsicht der SEC fallen.
Nicht erster Skandal um den Bored Ape Yacht Club
Die drohende Klage ist nicht der erste Rückschlag für die Gründer der wohl berühmtesten NFT-Serie. Schon im Juni verklagte das Unternehmen den Konzeptkünstler Rider Ripps wegen Urheberrechtsverletzung und Belästigung. Ripps hat eine eigene NFT-Kollektion veröffentlicht, die identische Artworks des BAYC beinhaltete. Der Künstler selbst wirft den Yuga-Labs-Gründern Rassismus vor. Demnach spiele das Unternehmen mit Nazi-Symbolik und rassistischen „Dog-Whistles“. So soll zum Beispiel das Logo des Bored Ape Yacht Clubs dem Totenkopf der Waffen-SS ähneln.