Abmahngefahr: Ebay zeitweise ohne vollständiges Impressum

Wer als gewerblicher Verkäufer bei Ebay handelt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Grund dafür ist eine derzeit unvollständige Darstellung der Impressumsangaben auf den Verkäuferseiten deutscher Händler.
Wie t3n.de entsprechenden Facebook-Gruppen entnehmen konnte, berichteten Händler seit den frühen Morgenstunden über dieses Problem. So fehlen beispielsweise der Firmenname, und die Anzeige von steuerrelevanten Daten sowie Handelsregisternummern ist veraltet.
Ebay-Fehler sorgt für unvollständiges Impressum

Ebay-Firmenlogo in San Jose. (Foto: jejim/Shutterstock)
Ebay ist das Problem nach eigenen Angaben bereits bekannt: „Bei dem Rollout der angekündigten Änderung bei der Anzeige von Kontaktinformationen gewerblicher Verkäufer bei ebay.de für den Desktop ist ein technischer Fehler aufgetreten, der dazu führt, dass einige rechtlich wichtige Informationen nicht in dem neuen Abschnitt ‚Firmeninformationen‘ angezeigt werden“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.
Anwalt warnt vor Abmahnungen
Wie bei jeder in Deutschland geschäftsmäßig betriebenen Website gilt auch auf den Verkäuferseiten von Ebay eine Impressumspflicht. So müssen unter anderem eine ladungsfähige Anschrift des Anbieters, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Handelsregisternummer angegeben werden. Andernfalls begeht man einen Rechtsverstoß, der im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen kann. Deswegen stellen die derzeit fehlerhaften Impressumsangaben ein Problem dar.
„Händler haften auf Unterlassung dafür – wer also jetzt mal zehn Abmahnungen verschickt, der wird die wohl alle durchbekommen“, sagt IT-Rechtsanwalt Thomas Engels auf Anfrage von t3n.de. Wer schon eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, könne aufgrund des technischen Fehlers bei Ebay zwar von einem nicht schuldhaften Verstoß ausgehen. Dies könne sich jedoch ändern: „Denn man wird wohl davon ausgehen dürfen, dass man seinen Account täglich prüfen muss. Wenn Ebay das Problem bis morgen nicht behoben hat und ein Händler noch online ist, wäre das wohl ein schuldhafter Verstoß, also eine Vertragsstrafe“, so Engels weiter.
Was Ebay-Händler jetzt tun können
Wie lange die Impressumsangaben noch fehlerhaft sind, ist derzeit unklar. Von Ebay selbst heißt es auf Nachfrage lediglich, man arbeite „mit höchster Priorität“ an einer Behebung des Problems. Doch was können betroffene Händler solange tun?
Während sich Ebay zunächst nicht dazu äußerte, können Händler alle Pflichtangaben, die bei den Firmeninformationen fehlen, manuell in der Artikelbeschreibung ergänzen. Welche das sind, muss individuell geprüft werden. Zusätzlich müssen Händler einen Link auf eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Link) hinterlegen. Durch die manuelle Ergänzung riskieren Händler unter Umständen jedoch eine automatisierte Löschung von Angeboten, da diese Praxis nach den Ebay-Richtlinien nicht erlaubt ist. Auch eine temporäre Sperrung des Verkäuferkontos kann nicht ausgeschlossen werden.
Alternativ können Händler ihre Angebote mit Hilfe der Urlaubseinstellung auch ausblenden. Inwieweit das bei einer Vielzahl von Angeboten praktikabel ist, bleibt jedoch fraglich. Wir halten euch mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden und ergänzen sie so schnell wie möglich.