Anzeige
Anzeige
News

Abmahngefahr: Ebay zeitweise ohne vollständiges Impressum

Wegen eines technischen Fehlers bei Ebay wurde das Impressum auf Verkäuferseiten unvollständig dargestellt. Abmahnungen drohten. Inzwischen hat Ebay das Problem für gelöst erklärt.

Von Daniel Hüfner
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
(Foto: Durch IB Photography/Shutterstock.com)

Update vom 04. August 2017: Laut Ebay ist das Problem inzwischen gelöst. „Bei der Umsetzung der angekündigten Änderung der Anzeige von Kontaktinformationen für gewerblicher Verkäufer bei eBay.de ist ein technischer Fehler aufgetreten. Kontaktinformationen gewerblicher Verkäufer wurden heute für kurze Zeit nicht korrekt unter dem neuen Abschnitt ‚Firmeninformationen‘ angezeigt“, teilte Ebay seinen Verkäufern mit. Sollten Händler Beschwerden im Zusammenhang mit der Anzeige von Pflichtinformationen im Impressum erhalten, wird darum gebeten, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen, damit dieser den jeweiligen Einzelfall prüfen kann.

Wer als gewerblicher Verkäufer bei Ebay handelt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Grund dafür ist eine derzeit unvollständige Darstellung der Impressumsangaben auf den Verkäuferseiten deutscher Händler.

Anzeige
Anzeige

Wie t3n.de entsprechenden Facebook-Gruppen entnehmen konnte, berichteten Händler seit den frühen Morgenstunden über dieses Problem. So fehlen beispielsweise der Firmenname, und die Anzeige von steuerrelevanten Daten sowie Handelsregisternummern ist veraltet.

Ebay-Fehler sorgt für unvollständiges Impressum

Ebay-Firmenlogo in San Jose. (Foto: jejim/Shutterstock)

Ebay ist das Problem nach eigenen Angaben bereits bekannt: „Bei dem Rollout der angekündigten Änderung bei der Anzeige von Kontaktinformationen gewerblicher Verkäufer bei ebay.de für den Desktop ist ein technischer Fehler aufgetreten, der dazu führt, dass einige rechtlich wichtige Informationen nicht in dem neuen Abschnitt ‚Firmeninformationen‘ angezeigt werden“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Anzeige
Anzeige

Anwalt warnt vor Abmahnungen

Wie bei jeder in Deutschland geschäftsmäßig betriebenen Website gilt auch auf den Verkäuferseiten von Ebay eine Impressumspflicht. So müssen unter anderem eine ladungsfähige Anschrift des Anbieters, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Handelsregisternummer angegeben werden. Andernfalls begeht man einen Rechtsverstoß, der im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen kann. Deswegen stellen die derzeit fehlerhaften Impressumsangaben ein Problem dar.

Anzeige
Anzeige

„Händler haften auf Unterlassung dafür – wer also jetzt mal zehn Abmahnungen verschickt, der wird die wohl alle durchbekommen“, sagt IT-Rechtsanwalt Thomas Engels auf Anfrage von t3n.de. Wer schon eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, könne aufgrund des technischen Fehlers bei Ebay zwar von einem nicht schuldhaften Verstoß ausgehen. Dies könne sich jedoch ändern: „Denn man wird wohl davon ausgehen dürfen, dass man seinen Account täglich prüfen muss. Wenn Ebay das Problem bis morgen nicht behoben hat und ein Händler noch online ist, wäre das wohl ein schuldhafter Verstoß, also eine Vertragsstrafe“, so Engels weiter.

Was Ebay-Händler jetzt tun können

Wie lange die Impressumsangaben noch fehlerhaft sind, ist derzeit unklar. Von Ebay selbst heißt es auf Nachfrage lediglich, man arbeite „mit höchster Priorität“ an einer Behebung des Problems. Doch was können betroffene Händler solange tun?

Anzeige
Anzeige

Während sich Ebay zunächst nicht dazu äußerte, können Händler alle Pflichtangaben, die bei den Firmeninformationen fehlen, manuell in der Artikelbeschreibung ergänzen. Welche das sind, muss individuell geprüft werden. Zusätzlich müssen Händler einen Link auf eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Link) hinterlegen. Durch die manuelle Ergänzung riskieren Händler unter Umständen jedoch eine automatisierte Löschung von Angeboten, da diese Praxis nach den Ebay-Richtlinien nicht erlaubt ist. Auch eine temporäre Sperrung des Verkäuferkontos kann nicht ausgeschlossen werden.

Alternativ können Händler ihre Angebote mit Hilfe der Urlaubseinstellung auch ausblenden. Inwieweit das bei einer Vielzahl von Angeboten praktikabel ist, bleibt jedoch fraglich. Wir halten euch mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden und ergänzen sie so schnell wie möglich.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige