Abmahnung: Mit diesen Rechtsproblemen kämpfen Amazon-Händler

Irgendwie kann man es aus rechtlicher Sicht als E-Commerce-Händler nie richtig machen – in irgendeine Falle wird man immer tappen, egal was man wie verkauft. Zumindest kann man diesen Glauben gewinnen, wenn man dem Internetanwalt Christian Solmecke zuhört. Der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt referierte anlässlich der AMZCON in Bonn über aktuelle juristische Herausforderungen für die Verkäufer auf dem Amazon Marketplace.
Deutlich wird dabei, dass es eine Vielzahl von Themen gibt, wegen denen du abgemahnt werden kannst und die du, abgesehen von den seit Jahren bekannten Themen, auf dem Schirm haben solltest: Da ist zum einen die aktuelle und rechtlich nicht immer wasserdichte Widerrufsbelehrung, auch zwei Jahre nach der Einführung. Händler sollten hier prüfen, ob sie alle Punkte der aktuellen Rechtslage abgedeckt haben. Dabei reicht es offenbar nicht, sich an Amazon selbst zu orienteren: Denn auch deren Widerrufsbelehrung sei im Detail nicht vollständig.
Sicher vor der Abmahnung: Vollständige Rechtssicherheit geht nicht immer
Oft ist es auch bei Amazon gar nicht so einfach möglich, seinen rechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, beispielsweise bei den Produktinformationen. Gerade wenn du Kleidung und Schuhe vertreibst, solltest du die Textilkennzeichnungsverordnung gut kennen und in allen Punkten einhalten. Diese soll den Verbraucher vor Gesundheitsrisiken schützen und über mögliche Unverträglichkeiten aufklären. Ähnlich ist das im Lebensmittelbereich mit den weit reichenden Kennzeichnungspflichten. Gerade hier bekomme man, so Solmecke, gar nicht alle Informationen in seinen Angeboten unter, etwa bei gemischten Produktpaketen. Oft kannst du diese in Produktbeschreibungen packen, in manchen Fällen können die nötigen Informationen auch in den Bildern gezeigt werden.
Vorsichtig sein solltest du mit Begriffen wie „zuckerarm“ oder „fettarm“: Diese Begriffe sind im Rahmen der Health-Claims-Verordnungen genau geregelt und dürfen nur in bestimmten Umfeldern und unter bestimmten Bedingungen genutzt werden. Auch sollte man hier berücksichtigen, dass oder falls bestimmte Wirkungen nur bei bestimmten Mengen zum Tragen kommen. Vor Phantasiebegriffen wie „gegen Müdigkeit“ oder „Energie fördernd“, wie sie häufig im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln vorkommen, solltest du dich wiederum auch hüten: Die sind nämlich schnell in der irreführenden Werbung angesiedelt und können dadurch ebenso teuren Ärger verursachen.
Doch nicht immer hast du überhaupt die Möglichkeit, alle Informationen selbst einzupflegen, beispielsweise wenn du dich als kleinerer Händler, so wie von Amazon gewollt, an eine bestehende ASIN dranhängst. Das Problem: Wird diese inhaltlich geändert oder mit falschen Informationen versehen, bekommst du das als Händler oft nicht gleich mit. Wie du deine sämtlichen Angebote überwachen musst, haben Gerichte unterschiedlich bewertet: Der Turnus reicht hier von alle 13 Tage bis täglich zu Bürozeiten. Immerhin haben Gerichte inzwischen bestätigt, dass Händler, die die Angebote von Amazon nutzen, die hier verwendeten Produktfotos rechtskonform nutzen dürfen.
Ebenfalls schwierig ist es, in einigen Fällen die korrekten Grundpreise (Liter- oder Kilogrammpreise) bei bestimmten Waren anzeigen zu lassen, insbesondere wenn es zu Umrechnungen zwischen den Währungen kommt.
Risiko Abmahnung: Händler brauchen nicht immer eigene AGB
Immerhin in einem Punkt beruhigt Solmecke: Nicht immer brauche man spezielle AGB, manchmal seien sie sogar hinderlich, da abmahngefährdet: „AGB sind vor allem da sinnvoll, wo man vom standardmäßig geltenden Recht abweichen will, ansonsten können sie schnell ein zusätzliches Risiko darstellen.“
Im Übrigen sind Abmahnungen in den letzten Jahren teurer geworden, weil die abmahnenden Anwälte offenbar versuchen, einen möglichst hohen Streitwert anzusetzen. Hier lässt sich im Fall einer Abmahnung auch zunächst ansetzen, um die Anwaltskosten möglichst gering zu halten. Schachern solltest du darüber hinaus bei der Unterlassungserklärung. Denn nicht alles, was du hier unterschreiben sollst, kannst du auch sicherstellen. Daher ist es sinnvoll, die Definition zu präzisieren, um nicht pauschal abgemahnt zu werden.
„Amazon-Händler selbst mahnen sich dabei übrigens meistens nicht gegenseitig ab“, weiß Christian Solmecke. „Einfach deswegen, weil sie aufgrund der Vorgaben von Amazon auch selbst nicht immer rechtskonform arbeiten können.“ Die Gefahr, abgemahnt zu werden, drohe daher eher von Seiten anderer Händler, die gerade nicht bei Amazon verkaufen.
Tipp: Christian Solmecke bietet für Webshops und andere Websites einen kostenlosen Abmahn-Check an. Hier trägst du einfach deine URL ein und erfährst, wo noch Bedarf zum Nachbessern besteht.
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