Anzeige
Anzeige
News

Drohen Amazon Strafen wegen der unerlaubten Nutzung biometrischer Daten?

Ein Amazon-Aktionär glaubt, dass Amazon hohe Strafen wegen Datenschutzverletzungen in den USA drohen könnten – und verklagt deswegen die Führungsriege um Jeff Bezos und Andy Jassy.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Amazon Echo Show 15. (Bild: Amazon)

Ein Amazon-Aktionär verklagt laut Medienberichten Jeff Bezos, Andy Jassy und 17 weitere Führungskräfte des Konzerns, die seiner Auffassung nach wissentlich zugelassen haben, dass das Unternehmen gegen Datenschutzgesetze verstößt. Es ist nicht die erste Kritik gegenüber Amazon in dieser Hinsicht. Das Unternehmen geriet bereits wegen der Nutzung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern in die Kritik, wobei man dem Unternehmen vorwirft, Bilder von Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu sammeln und damit gegen US-Gesetze zu verstoßen. Es geht dabei insbesondere um die Nutzung von Alexa-kompatiblen Devices und Echo-Show-Geräten mit Kamera und KI-gestützter Bildverarbeitung.

Anzeige
Anzeige

Eine Besonderheit ist, dass der Aktionär Stephen Nelson nicht das Unternehmen selbst, sondern explizit die Führungsriege im Einzelnen verklagt hat. Die Beklagten, darunter Führungskräfte wie der Gründer und Vorstandsvorsitzende Bezos, CEO Jassy, Finanzvorstand Brian Olsavsky und General Counsel David Zapolsky sowie elf Mitglieder des Verwaltungsrats, sollen dem Unternehmen wissentlich erlaubt haben, falsche Angaben über die Verwendung biometrischer Daten zu machen, behauptet Nelson in der im April bei einem US-Bezirksgericht in Seattle eingereichten Klage. Sie hätten, so erklären die Anwälte, dadurch dem Unternehmen und den Aktionär:innen einen „erheblichen finanziellen Schaden“ zugefügt.

Personalisierungsfunktionen mit Bilderkennung angeprangert

Insbesondere geht es dabei wohl um die Erkennung von Personen durch die Kamera, die es dem Echo Show 15 ermöglicht, personalisierte Nachrichten zu verlesen oder über die anstehenden Aufgaben oder Kalendereinträge zu informieren, wenn ein bestimmtes Familienmitglied den Raum betritt und in die Nähe des Geräts kommt. Diese Identifizierung der Person erfordert natürlich entsprechende Bilderkennungsmerkmale, die bei Amazon Web Services, dem Cloud-Ableger des Unternehmens, gespeichert werden. Es geht in der Klage also um biometrische Daten der Kund:innen und Dritter, die möglicherweise hierzu nicht ihr Einverständnis gegeben haben.

Anzeige
Anzeige

Den Gesichtserkennungsdienst Rekognition verwendet Amazon bereits seit 2016, um „leistungsstarke visuelle Such- und Entdeckungsfunktionen“ anbieten zu können. Warum sich der Aktionär gerade jetzt daran stört, ist nicht bekannt. Davon abgesehen werden Aktionär:innen auf der nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens in einigen Tagen über einen Antrag abstimmen, der das Unternehmen verpflichten soll, offenzulegen, wie man Rekognition einsetze, und inwieweit das Unternehmen damit Privatsphäre und Bürgerrechte verletzen könnte. In einer Erklärung, in der die Aktionär:innen aufgefordert werden, gegen den Antrag zu stimmen, erklärte der Amazon-Vorstand, dass das Unternehmen „sich für den verantwortungsvollen Einsatz unserer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens einsetzt“.

Anzeige
Anzeige

In welcher Art und Weise die Klage des Aktionärs Nelson erfolgreich sein kann, ist unklar. Laut dessen Gerichtsunterlagen sei Amazon mit mindestens 14 Sammelklagen und 75.000 Einzelklagen konfrontiert. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück, äußerte sich dem Vernehmen nach aber ansonsten nicht zu dem offenen Verfahren.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

Durchwinker

Als Aktionär das Unternehmen verklagen wäre auch leicht kontraproduktiv.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige