Apple schießt scharf gegen chinesische iPhone-Leaker
Vor zwei Jahren hatte eine Recherche der US-Plattform Motherboard ans Licht gebracht, dass Mitarbeiter:innen von Apple oder dem Auftragsfertiger Foxconn in China einen regen Handel mit Prototypen des US-Konzerns betreiben könnten. Demnach gehe die Hardware in manchen Fällen auch an Hacker:innen, die so schon vor Veröffentlichung etwa neuer iPhones nach möglichen Exploits suchen können. Aber auch via Social Media verbreitete Bilder sind dem US-Konzern ein Dorn im Auge. Jetzt schickt Apple seine Anwälte ins Rennen.
iPhone-Leaker erhalten Unterlassungserklärung
Motherboard liegt das Schreiben der für Apple in China tätigen Anwaltskanzlei Fangda Partners vor, in dem ein Verkäufer aufgefordert wurde, den Erwerb, die Werbung und den Verkauf von (noch) nicht für die Veröffentlichung vorgesehenen Apple-Geräte einzustellen. Die entsprechende Unterlassungserklärung soll innerhalb von 14 Tagen unterschrieben werden. So weit, so wenig ungewöhnlich. Allerdings fordert Apple den Verkäufer auch auf, seine Quellen preiszugeben – also jene, die ihm das Gerät beschafft haben. Sollte man nichts von dem Verkäufer hören, so die Anwälte, werde man die Polizei einschalten.
„Sie haben ohne Genehmigung eine große Menge an Informationen über unveröffentlichte Produkte von Apple offengelegt, was eine vorsätzliche Verletzung der Geschäftsgeheimnisse von Apple darstellt“, heißt es in dem Brief laut Motherboard. Apple habe entsprechende Beweise bei einer Untersuchung gefunden. Der Verstoß beziehe sich auf die Veröffentlichung bisher unveröffentlichter Informationen über Apples neue Produkte über Social-Media-Plattformen. Dazu könnten, müssten aber nicht Informationen über das Design und die Performance dieser Produkte gehören.
Apple will Infos über mögliche Quellen
Der Verkäufer, der Motherboard den Brief zur Verfügung gestellt hat, erklärte, dass es Apple hier speziell um Informationen darüber gehe, wie er an die Apple-Produkte gekommen sei. Von einer Strafe im Falle einer Verletzung der Unterlassungserklärung ist nichts bekannt. Ebenso wenig ist klar, an wie viele Personen die Apple-Anwälte solche Schreiben geschickt haben. Ein Twitter-Account, über den bisher solche iPhone-Leaks veröffentlicht worden waren, ist jedenfalls offline.
Ob Apple mit einer angedrohten Anzeige bei der chinesischen Polizei in diesen Fällen Recht bekäme, ist fraglich. In anderen Fällen ließen Gerichte der Pressefreiheit den Vorzug gegenüber der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, wie Winfuture schreibt. Ob sich, wenn sich die Vorwürfe erhärten, gewerbliche Wiederverkäufer:innen auf die Pressefreiheit berufen können, ist wiederum ebenfalls fraglich.