Arbeitgeber sollen Impfdaten der Mitarbeiter löschen

Als Beispiel nannte sie die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. „Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen“, teilte Thiel am Dienstag mit. „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“
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Auch in der Gastronomie gibt es für die Erhebung der Kontaktdaten zur Pandemiebekämpfung keine rechtliche Grundlage mehr. Im Gesundheitsbereich seien hingegen bestimmte Datenverarbeitungen nach wie vor erforderlich und damit rechtskonform, hieß es. Das betreffe unter anderem die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die für Mitarbeiter etwa von Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen gilt.
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