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Gericht verbietet Elektroauto-Herstellern die Fernabschaltung der Batterien

Wer gegen den Akku-Mietvertrag verstößt, dem wollte Renault aus der Ferne den Saft abdrehen. Das OLG Düsseldorf verbot den Passus und sprach von Selbstjustiz.

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Über den Fernzugriff auf die Batterie können Hersteller sie einfach abschalten: Wiederaufladen unmöglich. (Foto: Shutterstock.com)

Bei Elektrofahrzeugen stellt die Batterie die teuerste Komponente dar, weshalb sie einige Hersteller vom Fahrzeugpreis abspalten und getrennt vermieten. Für diese Vorgehensweise entschied sich Renault bei einigen Modellen auch. Als Mietpartner fungiert die Renault Crédit International (RCI) Bank. In dem dazugehörigen Vertragswerk legte das Institut das Recht fest, die Fahrzeugbatterie bei einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung aus der Ferne abzuschalten. Die sächsische Verbraucherzentrale klagte gegen die Klausel.

Batteriemiete: Zahlen oder fahren

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Die Abschaltung hätte das gesamte Fahrzeug unbrauchbar gemacht. Die Juristin der Verbraucherzentrale, Claudia Neumerkel, erklärte: „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor.“ Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherschützer und stuften dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein. Ihre Begründung: Die Fern-Stilllegung komme einem Eingriff in fremden Besitz ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich. Claudia Neumerkel spezifiziert: „Damit handelt sich es um eine Form von Selbstjustiz.“ Unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage sei die Durchsetzung der Ansprüche Sache des Staates im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens.

Digitale Leistungssperren nur innerhalb von engen Vorgaben

Den Verweis auf Leistungssperren aus der Ferne, etwa bei Festnetztelefon-Verträgen, ließ das OLG nicht gelten. Zum einen seien dort enge Voraussetzungen für dieses Vorgehen definiert, zum anderen lasse sich die Lage nicht mit der Batterievermietung vergleichen. Da der Fall eine grundsätzliche Bedeutung für andere Fern-Sperren habe – denkbar sei etwa auch eine Remote-Aktivierung der Wegfahrsperre, lässt das OLG Revision zum Bundesgerichtshof zu. Renault hat dazu noch keine Entscheidung mitgeteilt.

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