News
Gericht verbietet Elektroauto-Herstellern die Fernabschaltung der Batterien

Über den Fernzugriff auf die Batterie können Hersteller sie einfach abschalten: Wiederaufladen unmöglich. (Foto: Shutterstock.com)
Bei Elektrofahrzeugen stellt die Batterie die teuerste Komponente dar, weshalb sie einige Hersteller vom Fahrzeugpreis abspalten und getrennt vermieten. Für diese Vorgehensweise entschied sich Renault bei einigen Modellen auch. Als Mietpartner fungiert die Renault Crédit International (RCI) Bank. In dem dazugehörigen Vertragswerk legte das Institut das Recht fest, die Fahrzeugbatterie bei einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung aus der Ferne abzuschalten. Die sächsische Verbraucherzentrale klagte gegen die Klausel.
Die Abschaltung hätte das gesamte Fahrzeug unbrauchbar gemacht. Die Juristin der Verbraucherzentrale, Claudia Neumerkel, erklärte: „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor.“ Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherschützer und stuften dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein. Ihre Begründung: Die Fern-Stilllegung komme einem Eingriff in fremden Besitz ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich. Claudia Neumerkel spezifiziert: „Damit handelt sich es um eine Form von Selbstjustiz.“ Unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage sei die Durchsetzung der Ansprüche Sache des Staates im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens.
Den Verweis auf Leistungssperren aus der Ferne, etwa bei Festnetztelefon-Verträgen, ließ das OLG nicht gelten. Zum einen seien dort enge Voraussetzungen für dieses Vorgehen definiert, zum anderen lasse sich die Lage nicht mit der Batterievermietung vergleichen. Da der Fall eine grundsätzliche Bedeutung für andere Fern-Sperren habe – denkbar sei etwa auch eine Remote-Aktivierung der Wegfahrsperre, lässt das OLG Revision zum Bundesgerichtshof zu. Renault hat dazu noch keine Entscheidung mitgeteilt.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team
Was soll der Scheiss?
Wenn Du deine Strom/Gasrechnung nicht bezahlst, stellen sie Dir die Lieferung auch nach der 2. Mahnung ein!