
Berlin will Fahrzeuge aus der Stadt halten, die mit fossilen Treibstoffen angetrieben werden. (Foto: Shutterstock)
Nach langen Auseinandersetzungen innerhalb der rot-rot-grünen Regierung hat der Berliner Senat nun einen Plan beschlossen, die Klima-Notlage zu bekämpfen. Die Bundeshauptstadt hatte die Notlage Ende 2019 ausgerufen. 28 Themenbereiche adressiert der Beschluss, den die Senatskanzlei nun veröffentlichte. Darin steht, man wolle „mittelfristig“ innerhalb der Innenstadt nur noch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erlauben. Das Maßnahmenpaket soll seine Wirkung Hand in Hand mit dem Energiewendegesetz der Stadt entfalten, das zurzeit dem Abgeordnetenhaus vorliegt.
Das Verbot betrifft die bestehende Umweltzone innerhalb des S-Bahnrings. Benzin- und Dieselfahrzeuge sollen dort grundsätzlich nicht mehr fahren dürfen. Nach Willen der Umweltsenatorin Regine Günther von den Grünen bedeutet „mittelfristig“, den Bann innerhalb von zehn Jahren umzusetzen. Das sagte sie dem RBB. Langfristig will der Senat die ganze Stadt von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor befreien. „In einem zweiten Schritt kann die Ausweitung der Zero-Emission-Zone auf das Gebiet der Gesamtstadt erfolgen“, schreibt er in dem Papier. Zusätzlich plant die Stadtregierung, dass alle Fahrzeuge der landeseigenen Betriebe und Verwaltungen nur noch elektrisch fahren. Bis Ende der Legislaturperiode elektrifiziert der Senat seine eigene Flotte, bis 2030 die der Landesverwaltung. Einige dieser Maßnahmen stehen auf dem rechtlichen Fundament des besagten Energiewendegesetzes.
Zwei Gesetzesvorhaben gießen die geplante Solarpflicht für Neubauten in eine Form. Die klimafreundliche Energieerzeugung schreibt das Energiewendegesetz für Kitas, Schulen und Rathäuser vor. Das Solargesetz bestimmt dasselbe für Mietshäuser und Eigenheime. Zusätzlich sollen öffentliche Gebäude nur noch mindestens nach den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 und 50 saniert werden dürfen. Neue Stadtquartiere will Berlin in Zukunft am Ziel der Klimaneutralität ausrichten, um möglichst bald zu klimaneutralen Stadtteilen zu kommen.
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E-Scooter, Elektroroller und Leihfahrräder sollen zudem nicht mehr die Bürgersteige vollstellen dürfen. Im Rahmen der Novellierung des Straßengesetzes verbannt Berlin die Fahrzeuge der Anbieter auf zukünftige feste Flächen für Kleinstfahrzeuge. Für deren Nutzung will die Stadt Gebühren erheben. Auch dieser Beschluss des Senates muss noch das Abgeordnetenhaus passieren.
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