Facebook darf in Deutschland die Nutzerdaten von Whatsapp, Instagram, Masquerade und Oculus nicht mehr ohne weiteres verknüpfen. Mit der bisherigen Praxis habe Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, teilt der Bundesgerichtshof mit.
Marktbeherrschende Stellung ausgenutzt
Eigentlich hatte das Bundeskartellamt Facebook bereits Anfang 2019 untersagt, die Nutzerdaten seiner unterschiedlichen Dienste zusammenzuführen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Umsetzung dieser Entscheidung dann allerdings auf Antrag von Facebook außer Kraft gesetzt. Es zweifelte die Rechtmäßigkeit der Verfügung des Kartellamtes an.
Mit der aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Verfügung wieder in Kraft gesetzt. Es bestünden keine Zweifel an Facebooks marktbeherrschender Stellung und daran, dass der Konzern diese durch die Verknüpfung von Daten seiner verschiedenen Dienste ausnutzt, so der BGH.
Wahlmöglichkeit fehlt
Die entsprechenden Nutzungsbedingungen seien vor allem deshalb missbräuchlich, weil Nutzer keine Wahlmöglichkeit bei der Nutzung ihrer Daten haben. Zwar sei die Datensammlung für das personalisierte Nutzungserlebnis nötig. Allerdings müsse die Möglichkeit bestehen, darauf zu verzichten und Facebook den uneingeschränkten Zugriff auf Daten zu verweigern.
„Als marktbeherrschender Netzwerkbetreiber trägt Facebook eine besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung des noch bestehenden Wettbewerbs auf dem Markt sozialer Netzwerke“, schreibt der BGH. Der Zugriff auf Daten sei aus ökonomischer Perspektive bedeutend.
„Ausbeutung der Nutzer“
Vor diesem Hintergrund bezeichnet der Kartellsenat des BGH die Datensammlung von Facebook als „kartellrechtlich relevante Ausbeutung der Nutzer.“ Viele Facebook-Nutzer geben ihre persönlichen Daten demnach nur ungerne preis. Gäbe es einen funktionierenden Wettbewerk auf dem Markt sozialer Netzwerke, würde es auch ein Angebot geben, das diesem Bedürfnis entspräche, vermuten die Richter.