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BGH-Urteil: Yelp muss sein Bewertungssystem nicht ändern

Viele Menschen beurteilen im Internet die von ihnen besuchten Geschäfte und Einrichtungen – vom Fitnessstudio bis zum Restaurant. Beim Portal Yelp fließen aber nur ausgewählte Bewertungen in die Gesamtnote ein. Ist das zulässig? Ja, entschied jetzt der BGH. 

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(Bild: BigTunaOnline / Shutterstock)

Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. Der VI. Zivilsenat hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf.

Einstufung von Bewertung durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt

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Die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin überwiegen nach Überzeugung des BGH-Senats nicht die schutzwürdigen Belange von Yelp. Die Einstufung von Bewertung in „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. „Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten – und eben auch Fitnessstudios. Zu vergeben sind ein Stern („Boah, das geht ja mal gar nicht!“) bis fünf Sterne („Wow! Besser geht’s nicht!“), außerdem kann man einen Text schreiben. In die Gesamtbewertung fließen aber nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die „empfohlenen Beiträge“, die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält.

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Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. Über den Filter sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. Es treffe aber auch Beiträge von Kunden, die man nicht gut genug kenne und daher nicht empfehle.

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Nach Angaben von Yelp-Anwalt Stephan Zimprich gehen andere Anbieter ebenso vor. Es sei wichtig, dass ein Mechanismus existiere, der die Guten von den Schlechten trenne. „Ansonsten wäre der Verbraucher der Manipulation im Internet auch schutzlos ausgeliefert.“

Drei Viertel aller Beiträge würden als empfohlen eingestuft

Im Durchschnitt würden ungefähr drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft, erklärt Yelp. Nicht so bei Renate Holland: Eines ihrer Studios hatte im Februar 2014 auf Grundlage von nur zwei Bewertungen 2,5 Sternen. 74 überwiegend sehr positive Beiträge bleiben unberücksichtigt. Beiträge, die Yelp nicht empfiehlt, können gelesen werden. Dazu muss der Nutzer aber auf der Seite nach unten scrollen und dort einen Link anklicken. Normalerweise hätte sie 4 bis 4,5 Sterne in jedem Studio, sagte Holland.

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Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Klägerin Recht bekommen. Durch das Aussortieren vieler Bewertungen entstehe kein hilfreiches, sondern ein verzerrtes Gesamtbild, urteilten die Richter und sprachen ihr Schadenersatz zu. Sie untersagten Yelp, ihre Studios weiter nach dem bisherigen Verfahren zu bewerten. dpa

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