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Lange vergessener Post: Badewannenbild auf Facebook kostet Handwerker rund 10.000 Euro

Ein Installateur wurde zu einer Zahlung von rund 10.000 Euro verurteilt. Vor einigen Jahren hatte er ein Aktfoto aus einem Spendenkalender ohne angemessene Urheberrechtsnennung  auf Facebook gepostet.

2 Min.
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Badewannenfotos können teuer werden. (Foto: Ufa Biz Photo/Shutterstock)

Alte Facebook-Posts können unerwartet hohe Kosten verursachen, wie der Fall des Installateurs Christian Remus zeigt. Ende 2015 teilte Remus ein Aktfoto aus einem Spendenkalender auf dem Facebook-Account seines Sanitärbetriebs.

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Das Bild gehörte zum „Wannen-Kalender“ von Kristian Liebrand, der Models in Badewannen an verlassenen Orten in und um Berlin darstellt. Mit dem Post wollte Remus auf eine Spendenaktion aufmerksam machen und fügte einen Link zur Aktion hinzu.

Jedoch führte dies zu einer Urheberrechtsklage des Künstlers gegen ihn. Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht bestätigten die Klage.

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Remus reicht Verfassungsbeschwerde ein

Christian Remus, unzufrieden mit den Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein, um gegen diese Urteile vorzugehen. Allerdings lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, die Beschwerde anzunehmen, was zur Folge hat, dass Remus nun insgesamt etwa 10.000 Euro zahlen muss.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Schadensersatz von 3.389,10 Euro, den das Landgericht festlegte, weil das Bild des Künstlers für rund sechs Jahre kommerziell genutzt wurde und der Urheber nicht angemessen benannt war, wie Heise berichtet.

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Hinzu kommt eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro, da das Bild selbst nach seiner Löschung von der Facebook-Seite des Betriebs weiterhin über Google auffindbar war. Inklusive der Anwalts- und Gerichtskosten hat dieses Aktfoto den Handwerker somit rund 10.000 Euro gekostet.

Handwerker hat das Bild nicht kommerziell genutzt

Christian Remus verteidigte sich vor Gericht mit dem Argument, sein Facebook-Post habe lediglich auf eine Spendenaktion aufmerksam machen sollen, auf die er auch verlinkt habe. Die Richter sahen dies jedoch anders und interpretierten die Verwendung des Bildes als Werbezweck für Remus’ Unternehmen.

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Über diesen Fall berichtete die Anwältin Beata-Konstanze Hubrig bereits auf der Republica im Juni. Sie äußerte starke Kritik an der Entscheidung des Gerichts, sich hauptsächlich auf die Rechnungen des Künstlers zu stützen, ohne den gesamten Sachverhalt detaillierter zu untersuchen. Ihrer Meinung nach wurden dadurch andere wichtige Aspekte des Falls wie die tatsächliche Intention hinter der Nutzung des Bildes vernachlässigt.

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