Nach Böhmermann-Sendung: Indizierungsverfahren gegen Coin Master
Coin Master wird als Abenteuerspiel in den App-Stores gelistet, das von der USK ab 0 Jahren freigegeben ist, benutzt aber Spielmechaniken, die aus dem Automatenglückspiel entlehnt sind und potenziell süchtig machen können. Um die eigenen Spieldörfer zu bauen oder die Dörfer anderer Mitspieler angreifen zu können, müssen die Nutzer an einer Slotmaschine spielen, die stark an „einarmige Banditen“ erinnert. Die Zahl der Versuche ist auf fünf pro Stunde begrenzt, allerdings können weitere Versuche und Items in Lootboxen gekauft werden.
Hinter Moon Active, dem Produzenten von Coin Master, stehen Investoren aus der Glücksspielbranche. In seinem TV-Beitrag beschreibt Jan Böhmermann, wie Coin Master trotz entsprechender Dementis gezielt an Kinder und Jugendliche vermarktet werde, unter anderem durch die kindgerechte Optik des Spiels und das Werben über beliebte Influencer wie Bianca Claßen („Bibis Beauty Palace“) oder Pietro Lombardi. Böhmermanns Beitrag fällt zusammen mit der Kritik an Facebook, die gezielte Vermarktung von Glücksspiel an Jugendliche zu ermöglichen.
Glücksspielsimulationen nutzen Gesetzeslücke
Formal fallen solche Apps nicht unter das Glücksspielverbot für Jugendliche, weil kein Geld gewonnen werden kann und der Spielverlauf nicht zwingend vom Zufall bestimmt wird sondern algorithmisch vom Anbieter gesteuert werden kann. Auch eine hohe Alterseinstufung durch die USK ist bis auf weiteres nicht möglich, da simuliertes Glücksspiel bisher nicht zum Katalog an Kriterien gehört, anhand derer die USK Alterseinstufungen vornimmt.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien darf nur auf Antrag von Behörden und Bildungsträgern tätig werden, weshalb Jan Böhmermann dazu aufrief, die App dort zu melden. Mittlerweile gingen dort zahlreiche solcher Anträge ein und die Bundesprüfstelle hat ein Verfahren gestartet, in dem ein pluralistisch besetztes Gremium über die Indizierung entscheidet.
Sollte das Verfahren Erfolg haben, wäre das Spiel nicht verboten, dürfte aber Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich sein und ebenfalls nicht mehr öffentlich beworben werden. Verwandte Apps wie „Coin Kings“ oder „Coin Mania“ wären von einer solchen Indizierung nicht automatisch betroffen, sondern müssten einzeln geprüft werden. Die Anbieter solcher Spiele können also mögliche Indizierungen umgehen, indem sie in schneller Folge immer neue Varianten auf den Markt bringen – jedenfalls solange das Glücksspielgesetz oder die Einstufungskriterien der USK nicht geändert werden.
Es sollten auch Spiele bei FIFA bzw, der Inhalt FUT verboten werden. Dort gibt es viele Leute die sich für viel Geld Spielvorteile in Form von besseren Spielern kaufen.