Säbelrasseln oder ernsthafte Absicht? Booking.com zieht Verlegung des Firmensitzes in Erwägung
Wie das Onlineportal Money Tourism berichtet, hat Glenn Fogel, der CEO von Booking Holdings, scharfe Kritik an den neuen EU-Vorschriften zum Digital Markets Act (DMA) geübt. Das Hotelbuchungsportal Booking.com wird hier – zu Recht – als große und marktbeherrschende Plattform im Reisesegment (Online-Gatekeeper-Status) gesehen und muss sich daher bestimmten Anforderungen unterwerfen.
Dazu gehört unter anderem, dass Hotels und Unterkunftsanbieter:innen auf der eigenen Website niedrigere Preise anbieten dürfen als auf der Plattform. Hierzu gab es bereits einige Gerichtsverfahren und Streitigkeiten, etwa auch seitens des deutschen Anbieters HRS. Eigentlich wollten große Plattformen nämlich ihren Vertragshotels am liebsten untersagen, ihre Zimmer über andere Kanäle günstiger anzubieten. Diese Bestpreisklauseln würden allerdings die starke Stellung der Portale ausnutzen, urteilten Richter:innen verschiedentlich.
Es ist nicht die einzige Hürde, die Booking.com gerade in Sachen Kartellrecht hat. So verhängte die spanische Kartellbehörde bereits im Februar eine vorläufige Geldstrafe in Höhe von 486 Millionen Euro gegen Booking.com, begründet mit angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten.
Booking-CEO schließt Wegzug nicht aus
Im Rahmen einer Konferenz der Financial Times, die vergangene Woche in den Niederlanden stattfand, hat sich CEO Glenn Fogel nun zu dem Sachverhalt positioniert. Er bezeichnete diesen Umstand als nicht zielführend und als einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil. „Ich glaube daran, den Kunden die besten Preise anzubieten. Jede Vorschrift, die uns daran hindert, halte ich für eine dumme Vorschrift“, formulierte Fogel.
Gefragt, ob er deswegen ins Auge fasse, den Hauptsitz des Unternehmens aus der EU weg zu verlegen, um der zunehmenden Kontrolle der Technologiekonzerne durch die EU Herr zu werden, antwortete er etwas kryptisch: „Ich sage niemals Nein zu allem, was möglich ist.“ Bislang hat Booking einen Hauptsitz in den Niederlanden und einen in den USA.
In der Tat hat sich Booking.com als ursprünglich in Amsterdam gegründetes und beheimatetes weltweites Portal in letzter Zeit mehrfach an der Regulatorik der EU gestört. Fogel erklärte, Brüssel müsse sorgfältig darüber nachdenken, wie man ein Klima schaffe, mit dem europäische Unternehmen weiterhin im Technologiesektor führend sein könnten – die aktuellen Schritte gehörten nicht dazu.
Dabei ist gerade das die Intention des DMA. Unternehmen sollen auf Augenhöhe miteinander in Konkurrenz treten, unabhängig davon, ob es sich bei den Digitalkonzernen um ein Dickschiff aus den USA oder China handelt. Der DMA solle geschäftlichen Nutzer:innen, die auf die Plattformen von Gatekeepern angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, nie da gewesene Möglichkeiten eröffnen.
Booking.com kämpft mit Betrugsfällen
Auch wenn die Interessen von Booking.com rund um die Bestpreisklauseln nachvollziehbar sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fogel seine Drohung wahr machen wird, gering. Denn zum einen würde ein Wegzug der Gesellschaft nicht grundlegend etwas an der Situation ändern, da der DMA sich auch auf Unternehmen bezieht, die lediglich ihr Zielpublikum und ihre Kundschaft in den jeweiligen EU-Märkten haben. Zum anderen profitiert Booking von der Präsenz als niederländisches Unternehmen im EU-Kontext auf anderen Ebenen, etwa steuerlich.
Aktuell hat das Unternehmen mit Betrugsmaschen zu kämpfen, bei denen offenbar Hotel-Accounts gehackt werden und zukünftige Gäste, die bereits gebucht haben, unter einem Vorwand den Preis für die Übernachtung auf ein externes Konto überweisen sollen. Einzelnen Kund:innen wurde allerdings ein dabei entstandener Schaden ersetzt, berichtete das ZDF-Wirtschaftsmagazin Wiso.