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Fundstück

Cannabis: Interaktive Bubatzkarte zeigt dir, wo du ab April konsumieren darfst

„Wann Bubatz legal?“ Ab dem 1. April ist es so weit: Der Konsum von Cannabis ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – aber nicht überall. Zum Glück könnt ihr mithilfe einer interaktiven Karte ganz einfach prüfen, wo ihr entspannt einen durchziehen könnt.

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Wo darf man im öffentlichen Raum Cannabis konsumieren? (Foto: FotoNino/Shutterstock)

Wer ab dem 1. April im öffentlichen Raum eine Haschischzigarette rauchen – oder kiffen, wie die jungen Leute sagen – möchte, sollte ein Maßband einpacken. Denn erlaubt ist der Konsum von Kiffgras nur mit mindestens 100 Metern Abstand zu Schulen, Kitas, Jugendzentren, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten.

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Weil das Ausmessen aber ziemlich aufwendig wäre und die wenigsten Potheads auch Landvermessungsfans sind, gibt es eine praktische interaktive Karte, die euch genau anzeigt, wo ihr die Sportzigarette zücken dürft – und wo besser nicht.

Die Bubatzkarte zeigt euch, wo ihr legal einen Eimer rauchen dürft

Bubatzkarte heißt der praktische Helfer, der euch exakt anzeigt, wo die Bannkreise verlaufen, innerhalb derer ihr besser keinen Joint raucht.

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Das Prinzip ist einfach erklärt: Die Bubatzkarte beruht auf Openstreetmap und folgt der Funktionsweise anderer Karten – ihr könnt also hinein- und herauszoomen und den Ausschnitt mit dem Finger an den Ort verschieben, an dem ihr euch befindet oder an dem ihr einen heizen wollt.

Die Bubatzkarte zeigt: t3n-Mitarbeiter:innen dürfen auf der Straße kiffen – jedenfalls theoretisch. (Screenshot: Bubatzkarte/t3n)

Über das Zahnrad in der rechten unteren Ecke könnt ihr auch andere Abstände in Metern auswählen – das ist zum Beispiel praktisch, wenn es um sogenannte Cannabis Social Clubs geht. Die dürfen Hanfpflanzen auch in größerer Zahl anbauen und die Ernte an ihre Mitglieder weitergeben – und müssen deshalb größere Abstände, konkret 200 Meter zu den genannten Einrichtungen, einhalten.

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Übrigens erhebt die Bubatzkarte keinerlei Daten ihrer Nutzer:innen – wer also ab und an mal den süßlichen Duft der Illegalität schnuppern will, muss nicht befürchten, am Ende durch Trackingdaten überführt zu werden.

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3 Kommentare
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Dein t3n-Team

Sabrina

Verdammt die Idee hatte ich am Montag, so eine Karte zu erstellen. Und schwupps – lese ich heute davon, dass es das schon gibt

Antworten
Julian

Ein Blick auf Berlin, die Karte fast komplett knallrot.
Da sieht man mal wieder, was für ein bürokratischer Schwachsinn dieses Gesetz ist. Kein Mensch wird sich an diesen Abstand halten.

Antworten
Sabine Dettmann

„… wer also ab und an mal den süßlichen Duft der Illegalität schnuppern will, muss nicht befürchten, am Ende durch Trackingdaten überführt zu werden.“

Der Autor hat irgendetwas nicht richtig verstanden. Anscheindend ist die neue Realität nur schwer zu verdauen:
Ab 01.04.2024 schnuppert absolut niemand mehr den „süßlichen Duft der Illegalität“, sondern den „süßlichen Duft der Legalität“ und darum wird auch niemand mehr „überführt“. Weder anhand von Trackingdaten, noch sonstwie, denn so etwas gibt es nur bei Straftaten und bei Cannabiskonsum handelt es sich ab 01.04.2024 nicht mehr um eine Straftat.

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